In seiner Sitzung am Abend des 5. Februar hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Borna den Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Borna-Ost als Satzung beschlossen. In dem Papier wird die zukünftige bauliche Nutzung des Gewerbegebiets geregelt: Grundsätzlich sind damit Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser und -plätze sowie öffentliche Betriebe auf den Flächen gestattet, auch Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude sind zulässig.
Reine Einzelhandelsbetriebe dagegen wird es in dem neuen Gewerbegebiet nicht geben – es sei denn, es handelt sich um einen unmittelbaren Werksverkauf, wo an Ort und Stelle auch produziert wird. Ebenso sind öffentliche Tankstellen unzulässig, ein Autohof mit Tank- und Rastanlage, Parkflächen, Einkaufsbereich und eventuell einem Hotel/Motel ist aber durchaus denkbar. Darüber hinaus sind direkte Wohnanlagen, auch für die Betreiber der Gewerbebetriebe sowie Sportanlagen, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke oder Vergnügungsstätten (z.B. Spielhallen) unzulässig. Weiterhin sind Photovoltaikanlagen nur auf Gebäuden, aber nicht als einzelne Bebauung erlaubt.
In Anschluss an die Sitzung des Stadtrates kommentierte Oberbürgermeisterin Simone Luedtke zufrieden die Entscheidung der Stadträte: „Mit diesem B-Plan und seinen Einschränkungen haben wir ein sehr gutes Mittelmaß gefunden. Die Einzelhändler in der Stadt müssen sich keine Sorgen um mögliche Konkurrenz vor den Toren der Stadt machen. Das Gewerbegebiet in Borna-Ost wird so zukünftig zu einer optimalen Ergänzung zur wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Infrastruktur in unserer Stadt werden, ohne das eine neue Konkurrenzsituation entsteht. Es stärkt den Standort Borna nachhaltig und durch die vielschichten Nutzungsmöglichkeiten der Flächen, die der B-Plan festschreibt, bin ich mir sicher, dass wir die übrigen Flächen schon bald füllen können.“
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