Schon jetzt habe sich die vom Freistaat Sachsen maßgeblich unterstützte Liberalisierung des Fernbusmarktes auf die Erreichbarkeit von sächsischen und überregionalen Zielen positiv ausgewirkt, erklärt das Sächsische Wirtschaftsministerium. Es gebe zahlreiche preiswerte und komfortable Angebote, die Geldbeutel und Umwelt schonen und die Verkehrswege entlasten.
Die Zahl der eigenwirtschaftlichen Fernbusangebote mit Halt in Sachsen habe sich seit Januar 2013 schon mehr als verdoppelt: Fuhren vor der Liberalisierung 21 nationale Fernbuslinien sächsische Ziele an, so sind es inzwischen bereits 55.
“Damit der Buslinienfernverkehr fahrgastfreundlich und verkehrssicher abgewickelt werden kann, braucht es attraktive Haltestellen und entsprechende Einrichtungen für die Fahrgäste”, meint Verkehrsminister Sven Morlok (FDP). “Im neuen Doppelhaushalt 2015/2016 haben wir deshalb vier Millionen Euro zusätzliche Mittel vorgesehen, mit denen die entsprechende Infrastruktur für den Fernbuslinienverkehr gefördert werden kann.”
2015 sollen 2,5 Millionen Euro bereitstehen, 2016 1,5 Millionen Euro. Der Doppelhaushalt wird freilich erst vom neu gewählten Sächsischen Landtag nach der Sachsenwahl am 31. August bestätigt. Oder auch nicht. Das ist noch offen.
Aber die drei Großstädte, die es betrifft, haben vom Wirtschaftsministerium schon einmal die vom SMWA erarbeitete Förderrichtlinie zugeschickt bekommen. Diese läge den hauptbetroffenen Städten Chemnitz, Leipzig und Dresden nun vor.
“Die Städte sollen ihre Meinung zu unseren Plänen äußern. Nur so können wir eine umfassende Lösung erarbeiten”, meint Sven Morlok. “Die Förderung soll einen Beitrag dazu leisten, die vorhandene Haltestelleninfrastruktur für die steigende Zahl an Fernbus-Fahrgästen attraktiver und sicherer zu gestalten.”
Der Anteil des Öffentlichen Personennah- und des Regionalverkehrs bei Zentralen Omnibusbahnhöfen ist schon jetzt über die Richtlinie ÖPNV förderfähig. Zukünftig soll dies auch für die Fernbuslinieninfrastruktur gelten. Förderfähig im Sinne der neuen Richtlinie sollen der barrierefreie Bau und Ausbau von Zentralen Fernbusbahnhöfen, Haltestellen, Haltestelleneinrichtungen, Fahrgastabfertigungs- und Informationstechnik sowie die Ausstattung der Haltestellen mit Sicherheitstechnik sein.
Seit dem 1. Januar 2013 ist der Buslinienfernverkehr im Rahmen einer Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) liberalisiert. Seither ist es den Busunternehmen viel leichter möglich, Genehmigungen für die Etablierung nationaler Fernbusverkehre zu erhalten. Die sächsische Staatsregierung hatte sich maßgeblich für die Liberalisierung des Fernbusmarktes eingesetzt. Genehmigungsbehörde in Sachsen ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV).
Fernbus-Linien in Sachsen:
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