Zur Sicherung der Brut- und Wohnstätten des Eisvogels (Alcedo atthis) sind das Befahren des Floßgrabens und das Betreten der Uferbereiche auf einer Breite von 20 Meter ab sofort bis zum 15. August für maschinenbetriebene Wasserfahrzeuge gar nicht und für muskelbetriebene Fahrzeuge nur noch täglich von 11 bis 13 Uhr und 16 bis 18 Uhr möglich, meldet das Leipziger Umweltamt nach einer Beratung am heutigen Mittwoch, 16. April.
Außerhalb dieser Zeiten sind Befahren und Betreten untersagt. Das besagt eine Allgemeinverfügung, die die Stadt Leipzig erlassen hat. Die Allgemeinverfügung tritt mit Veröffentlichung am 17. April in Kraft.
Die Regelung gilt für alle muskelkraft- und maschinengetriebenen Wasserfahrzeuge einschließlich Luftmatratzen und Flößen zwischen der Einfahrt Waldsee Lauer in Markkleeberg und der Einmündung des Floßgrabens in die Pleiße. In den Uferbereichen dürfen auch Hunde nicht frei laufen.
Grundstückseigentümer und ihre Berechtigte können die Uferbereiche weiterhin betreten, ebenso Personen, die von der Stadt mit der Eisvogelerfassung beauftragt worden sind. Auch die Brücken über den Floßgraben können genutzt werden.
Der Floßgraben stellt ein ökologisch besonders wertvolles, aber auch sensibles Gewässer im südlichen Auwald der Stadt Leipzig dar. So ist er unter anderem Bestandteil des europäischen Vogelschutzgebietes “Leipziger Auwald”. Zum Schutz streng geschützter Brutvogelarten (in diesem Falle des Eisvogels), die zur Zeit am Floßgraben brüten, ist die Stadtverwaltung nach dem Bundesnaturschutzgesetz dazu verpflichtet, vorübergehende Vorkehrungen zu treffen, um die Bruten nicht zu gefährden.
Die Regelung wurde im Rahmen eines verhältnismäßigen Ausgleichs der Interessen der Allgemeinheit an einem wirksamen Schutz des Eisvogels und dem Interesse Einzelner an der eigentlich ungehinderten Freizeitnutzung des nunmehr gesperrten Gebietes getroffen, betont das Amt.
Im Vorjahr schon musste eine ähnliche Einschränkung vorgenommen werden.
Die Auswertung der letztjährigen Regelung hat gezeigt, dass der Eisvogel am Floßgraben erfolgreich brüten konnte. Die aktuell für 2014 erarbeitete Regelung mit den oben genannten Zeitfenstern für die Nutzung ist das Ergebnis einer fachlichen (naturschutzrechtlichen und ornithologischen) Analyse und der Abstimmung mit dem Landratsamt Leipzig (LRA), betiont das Umweltamt. Nach Überzeugung der an diesem Prozess Beteiligten stellt die Festlegung der Zeitfenster eine maßvolle Entscheidung dar, welche die Brut nicht gefährdet. Die Einbeziehung des LRA sei erforderlich, da Teile des Floßgrabens auf dem Territorium des Landkreises Leipzig liegen.
Die jetzt getroffene Regelung wurde den Bootsverleihern und Betreibern der wassertouristischen Anlagen am 16. April ausführlich dargestellt. Die Umweltverbände sind ebenfalls vorab von der Regelung in Kenntnis gesetzt worden. Eine fachliche Darstellung gegenüber den Umweltverbänden erfolgt zudem in der nächsten Sitzung des Naturschutzbeirates in der kommenden Woche.
Das Amt für Umweltschutz etabliert ein Monitoring. Wird dabei ersichtlich, dass trotz der in der Allgemeinverfügung getroffenen Regelung das Brüten des Eisvogels gefährdet ist, können weitere Einschränkungen der Nutzung bis zu einer kompletten Sperrung folgen.
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