Wenn in Strafprozessen über Schuld oder Unschuld befunden wird, sitzen nicht nur Juristen zu Gericht. Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die in Verhandlungen gegen Erwachsene und Jugendliche mitwirken. Ihre Stimme hat bei Beratung und Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters. In diesem Jahr werden die Schöffen für die fünfjährige Amtszeit ab 2014 im Freistaat Sachsen gewählt.
Bis zum 30. Juni sind die Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, ihre Bewerbungen für die rund 4.000 Schöffenämter abzugeben.
“Für eine funktionierende Strafrechtspflege sind Schöffen unverzichtbar”, erklärt Justizminister Dr. Jürgen Martens (FDP). “Wir brauchen engagierte Bürgerinnen und Bürger, die das interessante wie verantwortungsvolle Ehrenamt des Schöffen übernehmen und an der Rechtsprechung mitwirken wollen.” Als Schöffe kann sich grundsätzlich jeder im Alter zwischen 25 und 70 Jahren bewerben. Voraussetzung ist die deutsche Staatsangehörigkeit, ein guter Leumund und die körperliche Eignung für die mitunter langen Sitzungstage.
Schöffen bei den Jugendgerichten sollen darüber hinaus erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Das Gesetz sieht einige wenige Einschränkungen, so etwa den Ausschluss bestimmter Berufsgruppen wie Polizeibeamte, Rechtsanwälte und Notare, vor. Denn Schöffen sollen über keinen juristischen Sachverstand verfügen, sondern sich allein von ihrer Lebenserfahrung und ihrem Empfinden für Recht und Unrecht leiten lassen.
Die Schöffen werden von Wahlausschüssen bei den Amtsgerichten aus den Vorschlagslisten der Gemeinden und der Jugendämter gewählt. Jeder Bürger kann sich ab sofort bei seiner Wohnsitzgemeinde oder, sofern er Jugendschöffe werden möchte, bei dem örtlich zuständigen Jugendamt, formlos als Schöffe bewerben. Nähere Informationen enthalten das Faltblatt “Informationen zu den Schöffenwahlen 2013” und die Broschüre “Das Schöffenamt in Sachsen”. Die Publikationen sind abrufbar auf der Homepage des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa www.justiz.sachsen.de sowie in der Broschürendatenbank der Sächsischen Staatsregierung unter www.publikationen.sachsen.de.
Keine Kommentare bisher