Eben noch frostete Leipzig bei minus 20 Grad Celsius. 26,5 Grad unter Null zeigte das Thermometer in Schkeuditz am 6. Februar. Doch mit dem 14. Februar haben sich die Temperaturen endlich wieder über Null getastet. Und im Amt für Umweltschutz wird man munter. Denn jetzt sind wieder die Bärlauchbestände gefährdet.
Das ist das Kraut, dass an wärmeren Frühlingstagen den Auenwald mit seinem knoblauchartigen Geruch erfüllt. Spätestens wenn diese Düfte die Wandernden umschwärmen, wird so manche Köchin wieder “Achje!” rufen und “Wo ist der Korb!” Denn es muss gesammelt werden. Oder, wie das Amt es formuliert: “Der nach Knoblauch riechende junge Bärlauch (Allium ursinum) wird im Leipziger Auwald bald wieder sprießen und ist besonders für kulinarische Zwecke interessant. Deshalb weist das Amt für Umweltschutz darauf hin, dass die Entnahme von Bärlauch im Auwald nur für den persönlichen Bedarf – also in geringen Mengen – zulässig ist.”
Heißt in der Regel auch: Ein Blatt nur pro Pflanze, um die Pflanze nicht zu schädigen.
Für die gewerbliche Nutzung ist in jedem Fall eine Genehmigung der Naturschutzbehörde erforderlich. Die Antragstellung ist formlos beim Amt für Umweltschutz als Naturschutzbehörde in der Prager Straße 118-136, 04317 Leipzig, Fax (0341) 123-3855, E-Mail: umweltschutz@leipzig.de möglich. So regelt es das Naturschutzgesetz in der sogenannten “Handstraußregelung”.
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Aus Naturschutzgebieten (NSG) und Flächennaturdenkmalen (FND) dürfen grundsätzlich keine Pflanzen oder Pflanzenteile entnommen werden.
In Leipzig gibt es auf einer Größe von insgesamt rund 400 Hektar vier Naturschutzgebiete (NSG). Dies sind 1,3 Prozent des gesamten Stadtgebietes. Im nordwestlichen Auwald liegen die NSG “Burgaue” und “Luppeaue”, im südlichen Auwald die beiden NSG “Elster- und Pleiße-Auewald” und “Lehmlache Lauer”. Eine Übersichtskarte zur Lage und Abgrenzung dieser vier im LSG “Leipziger Auwald” liegenden Gebiete sowie zu den Flächennaturdenkmalen der Stadt Leipzig kann im Internet eingesehen werden unter:
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