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Audio: Machteinschränkung des Stadtrats durch Änderungsbeschluss der Hauptsatzung?

Mit der Vorlage "15. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung" ist der Umstellung von kameralistischer zur doppischen Haushaltsführung Rechnung getragen worden. In der Doppik gibt es keinen Vermögens- oder Verwaltungshaushalt mehr, die heißen nun Investitions- und Ergebnishaushalt. Mehrheitlich haben die Leipziger Ratsmitglieder am Mittwoch, 29. Februar, unter anderem der Anpassung dieser Begrifflichkeiten zugestimmt.

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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