Wir haben oft genug über Armut und die Folgen einer rücksichtslosen Niedriglohnpolitik in Sachsen geschrieben. Denn Menschen, die in diesem Fegefeuer der Geldlosigkeit leiden, erleben ja nicht nur die Zuchtmeisterei deutscher Behörden und geraten in Schuldenspiralen, aus denen sie für die mickrigen Kröten nicht mehr herauskommen. Sie können auch die happigen Krankenkassenbeiträge nicht bezahlen, denen formidable West-Einkommen zur Berechnungsgrundlage dienen. Eine Landtagsanfrage mit einer Ministerin, die gar nicht alles wissen will.

Denn angefragt hat Susanne Schaper, Sprecherin für Sozial- und Gesundheitspolitik der Linksfraktion im Landtag, schon öfter. Das Thema der Beitragsschulden hat sie seit Jahren auf der Agenda. Aber das Jahr 2017 hat einen neuen Höchststand gebracht.

43.000 Menschen sind in Sachsen Beitragsschuldner der AOK PLUS.

2015 waren es zwar 48.058 und 2016 waren es sogar 54.480. Aber unter den Beitragsschuldnern werden auch immer all jene mitgezählt, die ihre Versäumniszuschläge nicht gezahlt haben. Und gerade bei denen werden die Schulden dann oft erlassen, weil die Krankenkassen dann meist akzeptieren, dass sich aus den miserablen Einkommen der Versicherten nicht auch noch die happigen Versäumniszuschläge bezahlen lassen, die die Krankenkassen ordentlich draufschlagen, weil das in Deutschland nun einmal die Denkweise ist – wer seine Pflichtbeiträge nicht zahlen kann, macht sich schuldig – und wird noch einmal extra zur Kasse gebeten.

Das ist die Stelle, an der genau das anfängt, was das Vertrauen in dieses Land zunehmend zerfrisst. Armut wird regelrecht zu einem Schuldtatbestand gemacht und die Geldlosigkeit der Betroffenen wird zur Begründung für einen Berg auferlegter Extra-Kosten – ja, was ist das eigentlich? Strafgelder fürs Geldlossein? Selbst dann, wenn die Betroffenen gar nicht (mehr) zum Arzt gehen. Was aber die Landesregierung genauso wenig erfragt wie die Stadt Leipzig für sich.

Weil 2015 mal wieder „Beitragsschulden“ in Millionen-Höhe erlassen wurden, sank der Gesamtbetrag der Beitragschulden bei der AOK PLUS von 206 Millionen Euro auf 174 Millionen. Aber das war 2016.

Und dann kam das Jahr 2017 mit vielen weiteren Jubelmeldungen zur sinkenden Arbeitslosigkeit und dem üppig steigenden Einkommensniveau. Aber diese Statistiken verschleiern nur noch, wie viele Menschen nach wie vor in so prekären Geldverhältnissen leben, dass ihnen auch die Krankenkassenbeiträge über den Kopf wachsen.

Ergebnis: 2017 wuchs der (theoretische) Schuldenberg bei der AOK PLUS auf stattliche 333 Millionen Euro. Was ja eindeutig heißt: Die Schuldenstreichungen haben das Problem nicht gelöst. Sie haben über 40.000 betroffene Menschen nicht in die Lage versetzt, ihre Krankenkassenbeiträge zu zahlen. Und allein die Höhe der Summe zeigt: Sie haben oft genug überhaupt keine Beiträge zahlen können.

Und sich wohl auch gehütet, zum Arzt zu gehen, denn wer seine Beiträge nicht zahlt, wird ja wie ein Nicht-Versicherter behandelt – und zwar auch dann, wenn er seine aufgelaufenen Schulden aus den Vorjahren nicht „ausgleicht“, wie das in schönstem Bankerdeutsch heißt.

Was Sozialministerin Barbara Klepsch 2016 schon fein aufgeschlüsselt hat, denn der deutsche Gesetzgeber hat sich ja alle Mühe gegeben, alle Lücken zu schließen. Wer in die Lage kommt, seine Beiträge nicht zahlen zu können, der steht sofort vor einem Versicherungssystem, das ihn nur noch als Schuldner anerkennt, nicht mehr als Patient.

Hier ist die kurze Liste mit allen Schikanen, die sich der Gesetzgeber ausgedacht hat:

„Im Versicherungsverlauf des Mitglieds bestehende Versicherungslücken müssen rückwirkend mit einer sogenannten obligatorischen Anschlussversicherung (OAV) nach § 188 Abs. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) geschlossen werden. Die anfallenden Beiträge wurden nicht entrichtet.

Für freiwillige Mitglieder erfolgt auf der Grundlage des § 240 SGB V einmal pro Jahr eine aktuelle Einkommensüberprüfung. Wird diese durch das Mitglied zu spät oder gar nicht beantwortet, ist die Krankenkasse aufgrund fehlender Mitwirkung verpflichtet, den Höchstbetrag als Krankenversicherungsbeitrag festzusetzen. Eine Korrektur des zu entrichtenden Beitrages ist nur nach einer bestimmten Frist möglich. Die fälligen höheren Beiträge wurden nicht entrichtet.

Selbständige erreichen mit ihren monatlichen Einnahmen nicht die in § 240 SGB V festgelegte Einkommensgrenze, aus der mindestens Beiträge zur Krankenversicherung zu ermitteln und abzuführen sind. Die Beiträge wurden nicht in der geforderten Höhe entrichtet.“

Es gibt zu diesen Zahlen eine Vermutung und eine Gewissheit. Diese Gewissheit hatte Susanne Schaper auch diesmal natürlich abgefragt. Und eine sehr seltsame Antwort bekommen. Barbara Klepsch: „Nach Auskunft der AOK PLUS werden über die Personenkreiszugehörigkeit von Beitragsschuldnern keine Statistiken geführt. Deshalb können keine konkreten Angaben zur Anzahl der Selbständigen und zur Anzahl der freiwillig gesetzlich Versicherten gemacht werden.“

Was eindeutig nicht stimmt. Aber augenscheinlich wird das Thema auch der AOK PLUS mittlerweile zu heiß und die Kasse tarnt sich lieber mit Nichtauskünften, statt dem schlecht beratenen Gesetzgeber endlich die klaren Fakten auf den Tisch zu legen. Und dazu gehört auch die ehrliche Aussage, dass die Bundespolitik mehrfach Bockmist gebaut hat und über 40.000 Menschen zu Beitragsschuldnern der AOK geworden sind, die das nie so wollten.

Die Gewissheit hatte es nämlich schon 2016 gegeben: Am rigiden Beitragssystems der deutschen Krankenkassen scheitern in Sachsen tausende Selbstständige, die zwar all ihre Kraft in die Gründung eines eigenen Gewerbes gesteckt haben, aber damit weder die nötige Beitragsbemessungsgrenze erreichen noch die nötigen Spielräume, um ihre Kassenbeiträge zu zahlen. Barbara Klepsch 2016: „Insgesamt 9.113 Selbständige und freiwillig Versicherte waren unter den Beitragsschuldnern.“

Ob es in anderen Bundesländern auch so ist, verrät die Auskunft natürlich nicht. Aber allein die Zahl verweist auf die im Grunde völlig fehlende Förderung für kleine und Kleinstunternehmen. Sie bauen ihr Unternehmen quasi aus dem Ersparten auf, jeder erarbeitete Euro fließt wieder in den Betrieb, Steuern werden abgeführt. Aber mit der eigenen Gesundheit gehen diese Menschen, die augenscheinlich auch unter widrigsten Umständen für den Bestand ihres Unternehmens kämpfen, sichtlich rücksichtslos um.

Genauere Zahlen fehlen. Und wie erwähnt: 2017 hat die AOK PLUS ganz und gar die Auskunft verweigert.

Und dann kommen wir zur Vermutung. Denn wer sind eigentlich die anderen 33.000 (Nicht-)Versicherten, die bei der AOK PLUS nur als Schuldner geführt werden? Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte können es nicht sein, denn deren Beiträge führt ja der Arbeitgeber ab. ALG-II-Empfänger können es auch nicht sein, denn da zahlt die Arbeitsagentur.

Die Vermutung: Es ist die Stelle, an der sichtbar wird, wie viele Menschen das Nötigungssystem Jobcenter verlassen haben und trotzdem so wenig verdienen, dass das Geld nicht für die Krankenkasse reicht. Die aber auch keine Kraft mehr haben, beim Jobcenter um eine Aufstockung ihrer miserablen Einkommen zu betteln. Wir haben also ein „soziales Sicherungsnetz“, bei dem viele Menschen sogar auf eine Krankenversicherung verzichten, bloß um nie wieder in die bürokratische Pflege durch das Jobcenter zu geraten. Eigentlich ein Stück Menschenwürde.

Es waren nicht die Rabauken vom rechten Rand, die mit der Demolierung der Menschenwürde angefangen haben. Es waren unsere eigenen Gesetzgeber, die bis heute glauben, sie müssten Menschen durch „Sanktionen“ motivieren und ihnen damit den Stolz austreiben, den sie vielleicht noch hatten, als sie den ersten Bettelgang zum Jobcenter antreten mussten.

Aber wie gesagt: Die AOK PLUS ist nicht bereit, wirklich alle Zahlen rauszurücken, die Ministerin will es gar nicht erst wissen und so fliegt unsere Politik bei den Themen Selbstständige und Prekäre Beschäftigung weiter im Blindflug.

Die Auskunft zu den AOK-Beitragschuldnern 2017. Drs. 13314

Die Auskunft zu den AOK-Beitragschuldnern 2016. Drs. 9176

Gerade in den ärmsten Leipziger Ortsteilen ist die Überschuldung am höchsten

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