Wer nicht aufgrund seines Arbeitsverhältnisses rentenversicherungspflichtig ist, kann freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Das betrifft zum Beispiel Freiberufler, Selbstständige, Hausmänner oder -frauen, Beamte und Frührentner. Doch auch Angestellte, die gesetzliche Rentenbeiträge zahlen müssen, haben unter Umständen die Möglichkeit, zusätzliche Zahlungen zu leisten. 2022 lohnt sich diese Art der Investition in die Altersvorsorge besonders.
Höhere Rentenansprüche im Jahr 2022
Die Bedingungen für die Beiträge zur Rentenkasse sind 2022 besonders günstig, weil die Lohnentwicklung schwach war. Das bedeutet: Die freiwilligen Zahlungen bringen im Jahr 2022 später mehr Rentenzuwachs als die Zahlungen in den Jahren davor.
Zum Vergleich: 2021 erhöhte sich der monatliche Rentenanspruch bei einer Beitragssumme von 1.200 Euro um 5,31 Euro. 2022 hingegen sind es bei insgesamt 1.200 Euro pro Monat später 5,67 Euro mehr. Deshalb empfiehlt das Verbrauchermagazin Stiftung Warentest jenen Menschen, die für ihr Alter sparen, dieses Jahr möglichst viel Geld in die gesetzliche Rentenversicherung zu stecken.
Auch Pflichtversicherte profitieren von den aktuell vorteilhaften Konditionen. Bis zu 45 Jahre alte Personen können zum Beispiel für die Schul-, Studium- und Ausbildungszeit, die nicht bei der gesetzlichen Versicherung angerechnet wurden, nachträglich einzahlen. Für über 50-Jährige gibt es zudem die Option, die künftige Rente durch Ausgleichszahlungen aufzustocken.
Steuern auf die Rente, aber Steuervorteile beim Sparen
Wer mit freiwilligen Beiträgen seine Altersbezüge erhöhen will und nicht gesetzlich rentenversichert ist, muss den sogenannten Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung (V0060) stellen. Wie hoch der monatliche Beitrag sein soll, entscheidet der Antragsteller – mindestens aber 83,70 Euro und maximal 1.311,30 Euro.
Ob und wie viel sich einzuzahlen lohnt, hängt von vielen Faktoren ab, wie der Höhe des Einkommens, der Krankenversicherung, der Steuerschuld und auch von der Lebenszeit. Elf Prozent der Rente von gesetzlichen Krankenversicherten gehen beispielsweise später an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.
Außerdem ist die Rente grundsätzlich steuerpflichtig. Zwar ist der Steueranteil niedriger als beim Einkommen, aber trotzdem fließt ab einer gewissen Rentenhöhe mehr Geld an das Finanzamt.
Selbstständige profitieren mehr als Beamte, Frührentner & Co.
Anderseits sind die freiwilligen Zahlungen steuerlich absetzbar. Besonders günstig ist es für Selbstständige: Sie dürfen mehr als 40 Prozent als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen. Hausfrauen oder -männer sowie Beamte hingegen nur über 30 Prozent. Noch weniger Steuervorteile haben Frühruheständler – je nachdem, wann sie in Rente gehen.
Prinzipiell gilt bei der Altersvorsorge: Höhere Geldspritzen lohnen sich in der Regel mehr für Menschen mit einer hohen Steuerlast, was eher auf Berufstätige zutrifft. Deswegen muss immer individuell geprüft werden, ob sich die freiwilligen Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse im Alter auszahlen.
Für manche kann sich eine private Altersvorsorge mehr rentieren. Wer es ganz genau wissen möchte, der sollte sich bei so komplexen Berechnung von einem Steuerberater oder beispielsweise von Vorsorgeexperten beraten zu lassen, wie von Swiss Life Select.
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