„Das Lernen höret nimmer auf“, so sagte schon mein Großvater. Der Meinung sind natürlich auch Verkehrspolitiker in Bund, Ländern, Kommunen und besonders die mit dem Straßenverkehr befassten Verwaltungseinheiten. Selbstverständlich immer dann, wenn es die autofahrenden Menschen betrifft.
Diese haben zwar mal, je nach Alter und Herkunft, für mehr oder auch weniger Geld (in meinem Falle 75 DDR-Mark) eine umfassende theoretische und praktische Ausbildung gemacht. Diese führte mit einer bestandenen Prüfung zum Besitz eines Zertifikates namens Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis gilt lebenslang – es sei denn man begeht so schwerwiegende Verstöße gegen die den Straßenverkehr betreffenden Gesetze und Verordnungen, dass sie zeitweilig oder auf Dauer entzogen wird.
Nun ist es ja üblich, dass nach Erreichen eines Abschlusses – z. B. eines Berufsabschlusses – lebenslang gelernt wird, aber nur bei autofahrenden Menschen gönnt sich die Staatsgewalt, meist die kommunale Ebene, einen Erziehungsauftrag.
So zum Beispiel bei Verstößen gegen § 12 der StVO, der das Halten und Parken regelt. Der autofahrende Mensch hat gelernt, wo das erlaubt oder verboten ist, also alles gut?
Natürlich nicht, das wissen wir alle. Ob nun in Kreuzungsbereichen, auf Geh- und Radwegen, auf Grünflächen oder anderen verbotenen Flächen – es wird geparkt.
Ein anderes Beispiel ist die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, von einer, zugegeben etwas schwierigen, Kontrolle einer „der Verkehrssituation angepassten Geschwindigkeit“ wird ganz abgesehen.
In beiden Fällen nimmt die Staatsgewalt gerne den Erziehungsauftrag wahr.
Beim Parken tut sie dies mit freundlichen Schreiben, die beginnen mit „Lieber Kfz-Halter“ und enden mit „sehen wir von Ordnungsmaßnahmen ab“. Bei der Verhängung von Bußgeldern oder gar dem Abschleppen gibt es Ermessensspielräume, es sind Einzelfallentscheidungen und außerdem wird immer das „mildeste Mittel“ angewendet.
Bei der Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beginnt es mit der Messung, die eine, auf den Ungenauigkeiten des alten mechanischen Tachometers beruhende, Toleranz enthält. Es endet mit der Weitergabe der Termine der mobilen „Blitzer“ an die Zeitungen, die diese dann unters autofahrende Volk bringen.
Mein Vater benutzte immer „Erziehung durch Gefühle“ mit dem Zusatz „Schmerz ist ein starkes Gefühl“, das war bei ihm, uns als Kinder betreffend, zum Glück rhetorisch.
Ich möchte autofahrenden Menschen keine körperlichen Schmerzen zufügen, ich möchte aber an die „Erziehungsberechtigte Staatsgewalt“ appellieren.
Wenn ein Auto falsch geparkt ist, dann ist dieses, besonders wenn es andere Verkehrsteilnehmer behindert, zu entfernen, also abzuschleppen. Und ja, liebe Ordnungsämter, Polizeibehörden und andere Zuständige: „Auch Zufußgehende, Radfahrende, Rollstuhlfahrende und sich anders bewegende Menschen sind Verkehrsteilnehmer.“
Wenn irgendwo die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung überprüft wird, dann geht das die Presse nichts an. Diese Auskunft ist nicht im „allgemeinen Interesse“, nur in dem der Raser. Die Veröffentlichung hat auch keinen „erzieherischen Effekt“, maximal vermindert sie die Anzahl der Raser an einem bestimmten Tag und Ort.
Liebe Staatsgewalt, egal welcher Ebene, sorge für den gesetzmäßigen und sicheren Zustand für alle Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr und kümmere Dich nicht um die „Erziehung“ der autofahrenden Menschen.
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