In Sachsen gilt seit Donnerstag, dem 1. Juli, eine neue Corona-Schutzverordnung. Diese beinhaltet einen neuen Grenzwert für Schutzmaßnahmen: Liegt die 7-Tage-Inzidenz dauerhaft unter 10, entfallen nahezu alle Einschränkungen – da dies in Leipzig seit rund drei Wochen der Fall ist, auch hier. Auswirkungen hat der neue Grenzwert unter anderem auf Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht, Kontakterfassung und Demonstrationen.
Die Kontaktbeschränkungen sind nun komplett entfallen; man darf sich also wieder mit beliebig vielen Personen treffen. Zuvor hatte es noch eine Beschränkung auf zehn Personen gegeben. Auch die Maskenpflicht entfällt fast vollständig. Nur noch in Geschäften, im ÖPNV und bei körpernahen Dienstleistungen ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz vorgesehen. Zudem bleibt für wenige Berufsgruppen – etwa bei der ambulanten Pflege – die FFP2-Maskenpflicht bestehen.Davon abgesehen betreffen die bleibenden Einschränkungen nur noch spezielle Bereiche. Für Clubs, Diskotheken und Musikclubs sowie bei der Sexarbeit bleibt die Testpflicht bestehen. Zudem dürfen Großveranstaltungen weiterhin nur mit Terminbuchung und Kontakterfassung stattfinden. Auch in diesem Bereich bleibt die Testpflicht bestehen.
Die Regeln für das Gesundheits- und Sozialwesen sowie für Saisonarbeitskräfte – festgehalten in den Paragraphen 29 und 30 der Corona-Schutzverordnung (hier als PDF) – bleiben ebenfalls gültig. Weiterhin notwendig sind zudem die bekannten Hygienekonzepte, etwa für Besuche in Kultureinrichtungen.
Vergangenheit – zumindest vorerst – sind hingegen beispielsweise die Quadratmeterbeschränkungen für Geschäfte. Wer darauf achtet, wird feststellen, dass Hinweisschilder wie „Nur 5 Kunden“ vielerorts bereits verschwunden sind. Bei Demonstrationen gibt es nun keine Maskenpflicht mehr – was wohl noch häufiger zu Konflikten mit der Polizei hinsichtlich des Vorwurfs der Vermummung führen dürfte.
Die aktuelle Corona-Schutzverordnung soll am 28. Juli außer Kraft treten.
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