Wer sich einmal vor Augen führt, welche Besitztümer sich in einer Wohnung oder einem Haus ansammeln können, erkennt schnell: Der Wert des eigenen Hab und Guts ist oft immens. Müsste es etwa nach einem Brand komplett ersetzt werden, wäre das für viele Menschen finanziell nicht leistbar. Gerade darum setzen viele auf eine Hausratversicherung - wissen oft aber nicht genau, was die Versicherung im Schadensfall wirklich ersetzt und welche Schadensereignisse gedeckt sind.
Welche Gegenstände gelten als Hausrat?
Wurde eine Hausratversicherung abgeschlossen, ist der gesamte Hausrat vor Beschädigung, Zerstörung und Abhandenkommen aus den bereits genannten und versicherten Gründen geschützt. Zum Hausrat zählen dabei sämtliche Gegenstände, die in einem Haushalt zur Einrichtung sowie zum Ge- und Verbrauch dienen.
Zum Hausrat zählen also etwa:
- Sämtliche Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Bilder, sonstige Dekoration und Teppiche
- Sämtliche Gebrauchsgegenstände wie Kleidung, Haushaltsgeräte, Computer oder Bücher
- Sämtliche Verbrauchsgegenstände wie Nahrungsmittel oder Genussmittel
Außerdem zählen auch Wertgegenstände wie Bargeld, Sparbücher, Urkunden, Münzen, Schmuck oder Wertpapiere zum Hausrat. Zusätzlich dazu ist auch fremdes Eigentum, das sich zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses in der Wohnung befindet, mitversichert.
Optional und gegen einen Aufpreis kann oft außerdem ein zusätzlicher Schutz von Fahrrädern in die Hausratversicherung integriert werden. In diesem Fall sind auch Fahrräder insbesondere vor Einbruchdiebstahl geschützt.
Werden die zum Hausrat zählenden Gegenstände durch ein versichertes Ereignis beschädigt oder zerstört, werden die Neuanschaffungskosten von der Hausratversicherung erstattet. Außerdem kann die Hausratversicherung auch mögliche Folgekosten übernehmen, die nach Eintritt eines Schadensereignisses entstehen. Solche Folgekosten können etwa in Form von Aufräumkosten, Hotelkosten oder Transport- oder Lagerungskosten entstehen.
Welche Schadensereignisse sind von der Hausratversicherung gedeckt?
Prinzipiell schützt eine Hausratversicherung vor Schäden und Gefahren, die durch Leitungswasser, Feuer, Vandalismus, Einbruchdiebstahl, Raub oder Naturgefahren entstehen. Insbesondere Schäden durch Naturgefahren haben dabei an Bedeutung gewonnen. Das hängt insbesondere mit den Gefahren des Klimawandels zusammen, auf die bei Klimastreiks immer wieder hingewiesen wird. Die klimatischen Veränderungen lassen nämlich das Risiko, von Stürmen, Hagel und ähnliche Wetterereignissen betroffen zu sein, stark steigen. Allerdings schützt eine Hausratversicherung auch vor solchen Gefahren.
Insgesamt bedeutet das: Hausratversicherungen schützen insbesondere vor Schäden, die durch Brand, Rohrbrüche Einbruchdiebstähle, Vandalismus oder Raub entstehen. Optional ist es meist außerdem möglich, den Versicherungsschutz der Hausratversicherung auch auf Elementarschäden auszuweiten. Zu den Elementarschäden gehören dabei beispielsweise solche Schäden, die durch Überschwemmungen, Erdbeben, Rückstau, Erdsenkungen oder ähnliche Ereignisse entstehen.
Wo muss sich der Hausrat befinden, um versichert zu sein?
Ist eine Hausratversicherung abgeschlossen worden, bezieht sich der Versicherungsschutz allein auf die im Versicherungsschein genannte Wohnung bzw. das genannte Haus. Zu Wohnung oder Haus werden dabei auch Räume gezählt, die sich in Nebengebäuden befinden. Ebenfalls vom Versicherungsschutz umfasst sind Garagen.
Wichtig zu wissen ist jedoch: Räume, die etwa als Arbeitszimmer rein gewerblich oder beruflich genutzt werden, gehören nicht zwingend zur Wohnung. In den Versicherungsschutz eingeschlossen sind sie nur dann, wenn die Arbeitsräume nur über die private (versicherte) Wohnung betreten werden können.
Ebenfalls wichtig: Während eines Umzuges sind die zum Hausrat zählenden Gegenstände ebenfalls versichert. Der Versicherungsschutz gilt dann in der alten und neuen Wohnung parallel. Höchstens 2 Monate nach Umzugsbeginn endet allerdings der Versicherungsschutz in der alten Wohnung – es ist darum wichtig, den Versicherer rechtzeitig über einen Umzug zu informieren.
Bis zu welcher Höhe werden Schäden durch die Hausratversicherung ersetzt?
Tritt ein Versicherungsfall ein, wird Versicherten prinzipiell der Neuwert einer zerstörten Sache ersetzt. Das bedeutet: Der Versicherte erhält den Betrag, den eine der zerstörten vergleichbare Sachen im Neuzustand kostet. Die Obergrenze der insgesamt möglichen Entschädigung bildet die sogenannte Versicherungssumme.
Die Versicherungssumme entscheidet unter anderem darüber, wie hoch die Kosten für die Hausratversicherung ausfallen. Dennoch sollte sie aber ausreichend hoch gewählt werden. „Ausreichend hoch“ meint dabei: Die Versicherungssumme sollte den Neuwert des gesamten Hausrats abdecken. Nur dann werden im Schadensfall wirklich alle entstehenden Kosten übernommen.
Ist die Versicherungssumme der Hausratversicherung hingegen zu knapp kalkuliert worden, entsteht eine sogenannte Unterversicherung. Das bedeutet, dass die Versicherung bei Zerstörung des gesamten Hausrats einen geringeren als den tatsächlichen Wert des Inventars ersetzt. Ist etwa bei einem Brand der gesamte Hausrat zerstört worden, kann eine Unterversicherung darum existenzbedrohende Folgen haben.
Für Versicherungsnehmer daher besonders wichtig: Die Versicherungssumme sollte realistisch aber nicht zu knapp bemessen sein. Sie kann sowohl pauschal per Quadratmeter als auch anhand des tatsächlichen Hausrat-Wertes festgelegt werden. Zu niedrig sollte sie in beiden Fällen jedoch nicht angesetzt werden.
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