Die Stadt Leipzig möchte künftig mit einem „Feinstaub-Appell“ warnen, der soziokulturelle Verein „Treibhaus“ in Döbeln erhält überraschend doch weiter finanzielle Förderung, der Landtag diskutierte über „Linksextremismus“ und das Bundesverwaltungsgericht hat in Sachen Indymedia-Verbot entschieden. Die L-IZ fasst zusammen, was am Donnerstag, den 30. Januar 2020, in Leipzig und Sachsen wichtig war.

Die Stadt Leipzig möchte künftig mit einem „Feinstaub-Appell“ auf eine „absehbar hohe Belastung“ aufmerksam machen. Die entsprechenden Informationen sollen unter anderem auf der Homepage und in den Social-Media-Kanälen angeboten werden. Leipziger/-innen könnten dann beispielsweise auf das Joggen oder den Kamin verzichten.

Grundsätzlich ist das Problem mit Feinstaub wohl nicht mehr so groß wie in den Jahren zuvor, berichtet die LVZ. Laut Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal (Linke) lagen die Werte 2019 demnach an allen Messstationen im „grünen Bereich“.

Grünes Licht gab es für den soziokulturellen Verein „Treibhaus“ in Döbeln. Ob dieser auch im laufenden Jahr finanzielle Förderung erhält, war lange ungewiss. Die AfD hatte wegen einer angeblich fehlenden Abgrenzung zum „Linksextremismus“ Druck gemacht. Nachdem diese Abgrenzung erfolgt war, stimmten die beiden CDU-Landräte für die Förderung, berichtet der MDR.

Auch im Landtag war „Linksextremismus“ ein Thema. Die CDU hatte eine Debatte zu den Ereignissen in Connewitz beantragt – eine konsequente Folge dessen, dass die CDU seit dem 1. Januar versucht, mit Sicherheitsfragen im Wahlkampf zu punkten. Jene CDU, die in Sachsen seit 30 Jahren für Sicherheit zuständig ist.

Kurz nach Silvester hatte sich Irena Rudolph-Kokot via Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ kritisch zum Polizeieinsatz geäußert – was ihr umgehend Rücktrittsforderungen aus der eigenen Partei, der SPD, einbrachte. Laut LVZ gab es im Stadtvorstand eine Abstimmung zu dem Thema – die Forderung nach einem Rücktritt wurde ohne Gegenstimmen abgewiesen. Mehr zu diesem Thema gibt‘s auch in unserem ausführlichen Interview mit Rudolph-Kokot.

Abschließend möchte ich diesen Text von Martin Schöler empfehlen, in dem er auf zahlreiche Fragen eingeht, die gestern und heute rund um das Indymedia-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts entstanden sind. Wichtig: Ob das Verbot rechtswidrig war, wurde gestern nicht entschieden. Mit dieser Frage könnte sich aber demnächst das Bundesverfassungsgericht beschäftigen.

Indymedia-Urteil: Rechtmäßigkeit von Vereinsverbot weiter offen

Indymedia-Urteil: Rechtmäßigkeit von Vereinsverbot weiter offen

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