Dafür muss sich das System Verwaltung an die Lebenswelt und die Bedürfnisse der Bürger*innen anpassen. Wir empfehlen: Geht zu den Menschen. Eine hastig getippte SMS, ein "kurzes" Telefonat oder eine panische Sprachnachricht vom Jugendlichen. Fast jeder Sozialarbeitende kennt diese Situation, wenn es darum geht, dem Ratsuchenden Klarheit zu verschaffen: Es gab Post vom Amt!
Viele Seiten verklausulierte Formulierungen und meistens wenig Inhalt. Egal, ob Eingliederungsvereinbarung, Bescheinigung zur Kostenübernahme oder Briefe von der Justiz. Regelmäßig sind Menschen allein durch die Kommunikation mit Behörden und Ämtern überfordert. Und je mehr Stellen dabei eine Rolle spielen, umso schneller geht die Übersicht verloren – gleich dem Comic “Asterix erobert Rom”; “das Haus, das Verrückte macht”.
Mit einem Antragsformular werden Asterix und Obelix kreuz und quer durch die Verwaltungszentrale der Römer geschickt, um den Passierschein A 38 zu erhalten, ohne sich gegen die Schikanen und widersinnigen Weisungen wehren zu können. Die Szene spitzt sich derart zu, dass die beiden nur knapp dem Irrsinn entgehen. Natürlich ist nicht jeder Behördengang derart chaotisch, Verwaltungshandeln kann jedoch sehr weltfremd auf junge Menschen wirken, die noch keine Erfahrung damit gemacht haben.
Dass ein Spannungsverhältnis zwischen Verwaltungseffizienz und Bürgernähe existiert, hat auch schon das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil erkannt. In diesem beschreibt das Gericht Bürgernähe als verbindlichen Grundsatz für Verwaltung. Im bürokratischen Alltagshandeln ist von dieser Entscheidung jedoch nur wenig zu spüren.
Zusammengefasst beschreibt das oberste Ziel von Verwaltung die Umsetzung und Durchsetzung von Gesetzen, Normen und Vorschriften, die das demokratische System erhalten und stützen. Somit definiert sich Verwaltung als ein Teil der Exekutive. Jedoch ist Verwaltungshandeln in den wenigsten Fällen demokratisch. Allein ein Blick auf die Entscheidungsprinzipien bürokratischer Strukturen lässt den Schluss zu, dass mittels Weisungen gearbeitet wird und nicht via Mehrheitsprinzip, wie es für demokratische Strukturen selbstverständlich sein sollte.
Für den einzelnen Menschen bedeutet das in erster Linie, dass es nur unter größten Anstrengungen möglich ist, grundlegende Arbeitsprozesse in Behörden zu verstehen oder gar mitzugestalten. Der Philosoph und Soziologe Theodor W. Adorno spricht in diesem Zusammenhang von der “verwalteten Welt”. Damit bezeichnet er die losgelöste Herrschaft von administrativen Prinzipien, in der sich die Macht von Institutionen dermaßen verselbstständigt, dass sich der Mensch nur noch als verwaltet bzw. als Teil der Verwaltung begreift. Adorno spricht hierbei von einem starren Korsett, das keinen Platz mehr für Spontanität zulässt.
Um diesen Spannungen entgegenzuwirken, braucht es Lösungen, die im Optimalfall mit den Menschen gefunden werden, welche vom Verwaltungshandeln betroffen sind. Das schließt die Mitarbeitenden in den Behörden mit ein. Als gutes Beispiel geht das Bundesland Rheinland-Pfalz voran, das ein Beteiligungsverfahren zur Schaffung eines Transparenzgesetzes angeregt hat, indem interessierte Bürger*innen in die Aushandlungsprozesse einbezogen wurden. Maßgebend für dieses Gesetz war es, Leitlinien der Verwaltung offen und transparent zu gestalten, um das Verhältnis zwischen Verwaltung und Bürger*innen positiv zu verändern. Dieses Beteiligungsverfahren geschah vor allem mittels Informationsveranstaltungen und Online-Elementen.
Hierbei ist gut zu erkennen, dass sich Verwaltung durchaus auf Menschen zubewegen kann. Niedrigschwelligkeit ist jedoch oberstes Gebot. Zudem ist es elementar, dass Verwaltung erkennbar für das Gemeinwohl einsteht. Dazu gehört es auch, positive Entwicklungen und Entscheidungen der Verwaltung an die Öffentlichkeit weiterzugeben. Mithin bedarf es einer geeigneten Öffentlichkeitsarbeit, die über Ratsbeschlüsse und Ortsblätter hinausgeht.
Mittels entsprechender Kommunikation in einfacher beziehungsweise verständlicher Sprache, Abbau von Barrieren durch bspw. Online-Tools, Dezentralisierung von Einrichtungen, um kurze Wege zu ermöglichen oder mehr Transparenz und Entscheidungsteilhabe in Verwaltungsprozessen wären schon die ersten Schritte hin zum Menschen getan. Doch für solche Vorhaben müssen auch entsprechende Ressourcen bereitgestellt werden. Denn eine Verwaltung, die unterbesetzt ist und über keine geeignete Ausstattung verfügt, wird in starre und undemokratische Routinen verfallen.
Quellen:
Deutsches Asterix Archiv (2019): Haus das Verrückte macht. URL: https://www.comedix.de/lexikon/db/haus_das_verrueckte_macht.php [24.10.2019].
Grohs, Stephan (2012): Die verwaltungswissenschaftliche Perspektive auf Demokratie. In: Politikwissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Soziologie: eine interdisziplinäre Einführung; Kurseinheit 1-3 / Breitmeier, Helmut (Hrsg.). – Hagen: Fernuniversität Hagen, S. 91-114.
Solltau, Hannes (2018): Bürokratie muss kein Schimpfwort sein. Der Tagesspiegel. URL: https://www.tagesspiegel.de/politik/verwaltung-buerokratie-muss-kein-schimpfwort-sein/23011090.html [24.10.2019].
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz (2019): Transparenzgesetz Reihnland-Pfalz. URL: https://transparenzgesetz.rlp.de/transparenzrlp/de/home.html [24.10.2019].
Infos zur Thesen-Aktion: Anlässlich seines 25-jährigen Bestehens hat der Mobile Jugendarbeit Leipzig e.V. einen Kalender mit 25 Thesen aus der Praxis zusammengestellt. Diese beziehen sich auf aktuelle Gegebenheiten und Entwicklungen in Gesellschaft und Jugendarbeit, auf die die Streetworker des Vereins in ihrer täglichen Arbeit stoßen. Die Thesen sollen zum Nachdenken und zur Diskussion anregen – und im Idealfall den Anstoß für einen Veränderungsprozess geben.
Mehr Infos zur Mobilen Jugendarbeit Leipzig e.V.:
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These #11: Die Investition in frühzeitige Unterstützungsangebote verhindert soziale Benachteiligung.
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