Nachdem das Oberlandesgericht Naumburg vor einem Monat bestätigt hat, dass die Ermittlungen im Fall Oury Jalloh eingestellt werden durften, hat die Familie nun Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht soll prüfen, ob die Entscheidungen des Gerichts und der Staatsanwaltschaften korrekt waren.

Die Familie des im Januar 2005 in Polizeigewahrsam gestorbenen Oury Jalloh hat Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Das teilte die „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“ am Dienstag, den 26. November, mit.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich dagegen, dass das Ermittlungsverfahren gegen zwei Polizeibeamte eingestellt wurde. Im Oktober 2017 hatte die Staatsanwaltschaft Halle die Ermittlungen beendet. Ein Jahr später bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg die Einstellung. Im Oktober 2019 erklärte das Oberlandesgericht Naumburg die Einstellung für rechtmäßig.

Grundrechte angeblich verletzt

Diese Entscheidungen würden die Grundrechte des Bruders von Oury Jalloh verletzen, heißt es seitens der Initiative. Mamadou Saliou Diallo hatte die Klage beim Oberlandesgericht Naumburg eingereicht. Die Strafverfolgungsorgane seien dazu verpflichtet, Anklage zu erheben oder weiter zu ermitteln: „Der Getötete befand sich in wehrloser Lage in polizeilichem Gewahrsam und wurde durch Polizeibeamte misshandelt und getötet.“

Zudem seien die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft voreingenommen, lückenhaft und zögerlich gewesen. Rechtsanwältin Beate Böhler wird in der Pressemitteilung zitiert: „Beweisergebnisse, die die Selbstentzündungsthese widerlegen, werden ignoriert und umgedeutet. So weigern sich die Strafverfolgungsbehörden zur Kenntnis zu nehmen, dass sich das in der Zelle 5 aufgefundene Feuerzeug während des Brandgeschehens dort nicht befunden haben kann.“

Ende Oktober dieses Jahres war außerdem ein Gutachten veröffentlicht worden, das belegen soll, dass Oury Jalloh kurz vor seinem Tod schwer misshandelt wurde – offenbar von Polizisten. Laut taz, die das Gutachten einsehen konnte, wurden ihm unter anderem Schädeldach, Nasenbein, Nasenscheidewand und eine Rippe gebrochen. Das Oberlandesgericht Naumburg habe dieses Gutachten nicht ausreichend berücksichtigt, argumentiert die Initiative.

Fragwürdige Ermittlungen

Oury Jalloh starb am 7. Januar 2005 in einer Gewahrsamzelle im Polizeirevier Dessau. Er soll sich beziehungsweise seine Matratze mit einem Feuerzeug entzündet haben, obwohl er gefesselt und stark alkoholisiert war.

Die über viele Jahre von einer Selbstentzündung ausgehende Staatsanwaltschaft in Dessau vermerkte 2017 in einer Akte, dass Oury Jalloh wahrscheinlich getötet wurde – möglicherweise um frühere Straftaten in diesem Polizeirevier zu vertuschen. Die Staatsanwaltschaft Dessau musste daraufhin das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Halle abgeben, die die Ermittlungen kurz darauf einstellte.

Gutachten: Oury Jalloh wurde vor seinem Tod schwer misshandelt

Gutachten: Oury Jalloh wurde vor seinem Tod schwer misshandelt

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