Sachsen soll ein neues Schulgesetz bekommen. Im Vorfeld wird über die Inklusion besonders hitzig diskutiert. Durch die UN-Behindertenrechtskonvention ist auch Sachsen zur Inklusion verdonnert. Behinderte Menschen dürfen nicht aufgrund einer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Der Zugang zu einem „einbeziehenden (inklusivem), hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht“ soll allen Kindern ermöglicht werden.
„Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf mussten bislang vorrangig die Förderschule besuchen. Diese Förderschulpflicht wird mit der Gesetzesnovelle abgeschafft.“ Diese Veränderung ergibt sich aus dem Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Vertragsstaaten sichern dort zu, dass „Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben“. Als Ziel wird die vollständige Integration benannt. Um diese zu erreichen, sollen „wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen“ auf den Weg gebracht werden. In Artikel 3 wird von den grundlegenden Prinzipien der Konvention gesprochen. In der englischen Fassung fällt dabei der Begriff der Inklusion: „Full and effective participation and inclusion in society“ – in der deutschen Fassung allerdings mit „Einbeziehung“ wiedergegeben.
Auch der Zugang zur allgemeinen Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und zu lebenslangem Lernen soll gleichberechtigt für alle Kinder entsprechend ihren Fähigkeiten möglich sein. „In der Behindertenrechtskonvention geht es nicht mehr um die Integration von ‚Ausgegrenzten‘, sondern darum, von vornherein allen Menschen die uneingeschränkte Teilnahme an allen Aktivitäten möglich zu machen“, heißt es in der Erläuterung zur Konvention.
Leitwort ist der Begriff der Inklusion. Vor allem Artikel 24 führte und führt zu vielen Diskussionen:
„Der Normalfall soll danach sein, dass Kinder ‚nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden‘ (Artikel 24 Abs.2 a). Das allgemeine Bildungssystem soll jedem zugänglich sein. Ziel ist also der gemeinsame Schulbesuch von behinderten und nicht behinderten Kindern in einer Regelschule als ‚Normalfall‘ – es soll keine Ausnahme sein. Gerade diese Zielsetzung ist sehr umstritten und geht einigen Kritikern zu weit.“
Deutschland und derzeit 158 weitere Länder haben die Konvention unterzeichnet. Durch behindertengerechte Räume, barrierefreie Internetseiten und die Etablierung von Gebärdensprache, Blindenschrift und Leichter Sprache sollen Möglichkeiten geschaffen werden, möglichst vielen Menschen die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Durch freie Wahl von Wohnart und -ort, Unterstützungsangebote und Assistenzen für ein selbstbestimmtes Leben sollen möglichst wenig Menschen in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit behindert werden.
Es gibt 3 Kommentare
Vielen Dank. Das neue Foto mit der Gebärdensprachdolmetscherin passt auch viel besser zum Thema. 🙂
Gut, dass auch mal klar gesagt wird, dass “Inklusion” hier eigentlich nur Denglisch ist und “inclusion” nichts mit Einsperren zu tun hat, wie erst neulich ein Politikwissenschaftler leicht hämisch glossierte. Dazu einen sauren Gruß an einen Leipziger CDU-Stadtrat, der hier besserwisserisch die integrativen Bemühungen diskreditieren wollte.
Schließlich noch eine historische Anmerkung, um zu sehen, wie “schnell” sich das allgemeine Bewusstsein ändern kann: Noch in den 1970ern war es gang und gäbe, dass Kinder, die im Rollstuhl saßen, im Kopf aber gesund waren, grundsätzlich auf die Sonderschule geschickt wurden und denselben Förderunterricht wie ihre geistig behinderten Klassenkameraden “genießen” durften. Man kann sich das heute gar nicht vorstellen.
Und da halten Politiker auch heute noch barrierefreie Schulen für Luxus… Naja, Leipzig halt, wo Gehbehinderte immer noch mit rein hochflurig verkehrenden Straßenbahnen (also ohne “flachen” Beiwagen) “überrascht” werden… Und die merkwürdige Bordsteinführung an der Haltestelle auf der Mittelfahrbahn des Augustusplatzes ist ja auch noch ganz neu… Rollifahrer können von ihrem Leid an diesem Bordstein berichten…
Vielen Dank für den Hinweis. Ich habe es ausgetauscht.
Das Foto ist unredlich!
Es ist ein altes Foto, denn auf dem Pflaster fehlen noch die bekannten Rollstuhlfahrersymbole.
Seit sie aufgemalt wurden, steht kein Fahrrad mehr auf der Pflasterung. Man kann an das Kirchenmodell ganz leicht “herankommen”.
Die Radfahrer sind rücksichtsvoller als die Autofahrer, die direkt in der Nähe in oder aus der Tiefgarage donnern. Möchte nicht wissen, wieviele sehschwache Menschen dort “touchiert” wurden. Interessiert das Verkehrsamt eh nicht.
Der Herr Stadtrat Riedel hat sich außerdem noch nicht pressewirksam bei den Radfahrern bedankt.
Ich laufe jeden Tag (mindestens) zweimal an dieser Stelle vorbei. Ist immer frei zugänglich!