Das Cannabisgesetz von 2024 enthält zwar Lockerungen beim privaten Gebrauch der Substanz durch Volljährige, der Umgang mit großen Mengen wird aber weiter als Straftat verfolgt: Das bekommt nun auch ein Franzose zu spüren, der in 15 Fällen Beihilfe zum Handel mit Marihuana getrieben haben soll, indem er sich um die Lagerung von Lieferungen unter anderem bei Leipzig gekümmert habe. Jetzt erhielt der 54-Jährige durch das Leipziger Landgericht die Quittung.
Ein Drogenring nutzte laut Kenntnis von Ermittlern ein reguläres Speditionsgeschäft quasi als trojanisches Pferd, um von Spanien aus tonnenweise Marihuana an Standorte im Bundesgebiet zu schmuggeln. Eine Schlüsselrolle dabei soll Frederic A. gespielt haben: Wie Staatsanwalt Christian Kuka zum Prozessauftakt Ende Januar im Leipziger Landgericht vortrug, habe sich der Angeklagte neben Krefeld und Ahrensfelde als eine Art Verwalter auch um Schkeuditz bei Leipzig gekümmert.
Angeklagter soll Droge eingelagert und weitergereicht haben
An den jeweiligen Standorten soll der Franzose die brisante Fracht der nicht eingeweihten Spedition angenommen und quittiert, die Droge in gemietete Lagerboxen verschafft und deren Weitergabe organisiert haben. In Schkeuditz habe ein inzwischen zu über vier Jahren Haft verurteilter Komplize die Substanz mehrfach von Frederic A. übernommen. Allein von hier aus hätten von Februar bis Mai 2024 etwa 700 Kilo Marihuana in neue Hände gewechselt, so die Anklageschrift.
Frederic A. war kurz nach der letzten Übergabe am Morgen des 23. Mai 2024 im Zuge einer Polizeikontrolle gefasst und in Untersuchungshaft geschickt worden. Am ersten Prozesstag hatte er sich zunächst noch nicht bezüglich der Tatvorwürfe geäußert. Stattdessen führten Kammer, Anklage und Verteidigung ein Rechtsgespräch, um sich zu einem möglichen Strafmaß zu verständigen.
Landgericht verhängt Haftstrafe
Bereits am 4. Februar und damit früher als geplant ging das Verfahren vor der 8. Strafkammer des Landgerichts zu Ende. Der Angeklagte wurde nach Gerichtsangaben wegen unerlaubten Besitzes sowie mehrfacher Beihilfe zum Handeltreiben in nicht geringer Menge zu insgesamt fünf Jahren Haft verurteilt, außerdem die Einziehung von 22.000 Euro verfügt. Weil Frederic A. den tateinheitlichen Besitz zugab, verschob sich denn auch der Strafrahmen etwas nach oben.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Abschlussvortrag sechs Jahre Freiheitsentzug gefordert, die Verteidigung viereinhalb. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Anwälte des 54-Jährigen Revision eingelegt haben. Damit wird sich der Bundesgerichtshof abschließend mit dem Fall befassen und die Entscheidung auf Rechtsfehler prüfen. Ein neuer Prozess findet jedoch nicht statt – nur bei Erkennung gravierender Rechtsfehler müsste der Fall tatsächlich neu aufgerollt werden.
Mit dem Konsumcannabisgesetz vom letzten Jahr fällt die Substanz juristisch nicht mehr unter das Betäubungsmittelrecht.
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