Sie soll ihr Neugeborenes einfach ausgesetzt haben, der Junge überlebte nur knapp und dank glücklicher Umstände: Fast auf den Tag genau zwei Jahre später hat das Leipziger Landgericht eine junge Frau aus Borna nun wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Aussetzung zu einer Jugendstrafe verurteilt. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt, sodass die Verdächtige wohl nicht in Haft muss.
Gegenstand der Anklage war der Vorwurf, dass die damals erst 18 Jahre alte Marlene Z. (Name geändert) das Baby am frühen Morgen des 28. Oktober 2022 zur Welt gebracht und anschließend auf der feuchten Wiese neben ihrem Elternhaus in Borna abgelegt haben soll. Bei einer herbstlichen Temperatur von 12 Grad erlitt der hilflose Säugling eine Atem- und Blutgerinnungsstörung, hatte am Ende nur noch 24 Grad Körpertemperatur, war wohl damit kurz vor dem Tod.
Junge wurde gerettet und ist heute wohlauf
Doch glücklicherweise fand die Mutter der Beschuldigten das Baby am Morgen etwa 05:30 Uhr auf und wählte sofort den Notruf. Das Leben des Jungen wurde dank einer intensivmedizinischen Behandlung im Klinikum Borna gerettet, inzwischen ist er fast zwei Jahre alt und wohlauf. Die Staatsanwaltschaft warf Marlene Z. zum Prozessauftakt im September hingegen vor, dass ihr das Schicksal des Kindes zum Tatzeitpunkt völlig egal gewesen sei.
Die gerichtliche Hauptverhandlung gegen die Angeklagte fand dann zum Schutz ihrer Privat- und Intimsphäre zum Großteil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, sodass die Hintergründe des Geschehens und die mögliche Aussage von Marlene Z. zu den Vorwürfen nicht dokumentiert werden können.
Im Ergebnis des Prozesses hielt die Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Bernd Gicklhorn die Vorwürfe jedoch für nachgewiesen und verhängte am Mittwoch eine zweijährige Bewährungsstrafe nach dem Jugendstrafrecht. Sie entsprach damit dem Willen des Anklagevertreters. Die Verteidigung hatte dagegen nach Gerichtsangaben auf einen Freispruch plädiert und hat die Möglichkeit, gegen das Urteil Revision einzulegen. Damit ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.
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