Am sogenannten Tag X war es im Juni 2023 zu Ausschreitungen am Alexis-Schumann-Platz gekommen. Dabei wurde die Polizei auch mit Brandsätzen beworfen. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat eine Person, bekannt als „Benni“, wegen versuchten Mordes angeklagt – doch das Landgericht möchte diesen Vorwurf nicht zulassen.
Laut übereinstimmenden Medienberichten argumentiert das Gericht damit, dass die angeklagte Person auf dem vorhandenen Bildmaterial nicht als jene Person identifiziert werden könne, die Brandsätze geworfen hat. Sowohl die Anklage wegen versuchten Mordes als auch jene wegen Körperverletzung wurden daher nicht zur Verhandlung zugelassen.
Anklage wegen Landfriedensbruch bleibt bestehen
Dennoch wartet auf „Benni“ wahrscheinlich ein Gerichtsprozess, denn die Anklage wegen Landfriedensbruch bleibt bestehen. Er soll Teil einer Menge von mehr als 1.000 Personen gewesen sein, aus der heraus sich einige Personen Auseinandersetzungen mit der Polizei geliefert haben.
Laut MDR ermitteln die Behörden noch immer gegen die Personen, die sich an jenem Abend und in der darauffolgenden Nacht teilweise bis zu elf Stunden in einem Polizeikessel aufgehalten haben. Sowohl den Kessel als auch die umfangreichen Ermittlungen bewerten Kritiker*innen als unverhältnismäßig.
Die Solidaritätsgruppe „Free Benni“ teilte am Montag mit, dass das Gericht mehrere Widersprüche in Aussagen von Tatbeobachter*innen erkannt habe. Die Polizei habe sich auch auf eine „Super-Recognizerin“ berufen, die „Benni“ anhand von „Augenbrauen, Beinstellung und einer schlanken Gestalt“ erkannt hätte. Laut Soligruppe ist das Gericht aber nicht davon überzeugt, dass „Super-Recognizing als Konzept wissenschaftlich belegt ist“.
Soligruppe sieht politisch motivierte Behörde
Aus Sicht der Solidaritätsgruppe ist das Vorgehen der Staatsanwaltschaft politisch motiviert: „Es wird mal wieder offensichtlich, mit was für einem wahnhaften Eifer sich die politische Abteilung der Staatsanwaltschaft mit Soko-Linx-Unterstützung auf die autonome Szene in Leipzig stürzt.“
Die Leipziger Staatsanwaltschaft hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts eingelegt. Immerhin kann „Benni“ die Entscheidung über jene Beschwerde in Freiheit abwarten – bis vor Kurzem hatte er sich sechs Monate lang in Untersuchungshaft befunden.
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