Er soll einen heimtückischen Mordanschlag auf seinen Ex-Schwager geplant und durchgeführt haben – nun gab es vom Leipziger Landgericht die Quittung. Die Strafkammer verurteilte den 33 Jahre alten Artur S. nach mehreren Verhandlungstagen zu acht Jahren hinter Gittern. Er wurde des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig befunden.

Laut Anklageschrift hatte der junge Familienvater dem heute 28-jährigen Matthias K. (Name geändert) am frühen Morgen des 6. Dezember 2022 in einem Gohliser Treppenhaus aufgelauert und mit einer eigens präparierten Zange auf den Kopf des arglosen Mannes eingeprügelt, der gegen 04:35 Uhr gerade seine Wohnung zur Frühschicht verlassen hatte.

Dabei soll der Täter in vollem Wissen vorgegangen sein, dass sein Angriff geeignet ist, tödliche Verletzungen auszulösen. Zuvor habe er die Stromzufuhr für das Treppenlicht gezielt abgeschaltet. Matthias K. gelang es letztlich, den Aggressor durch massive Gegenwehr in die Flucht zu schlagen. Jedoch wurde der Schichtarbeiter durch den Übergriff erheblich verletzt, trug unter anderem stark blutende Wunden, Hautrötungen, Schwellungen, Prellungen, Abschürfungen und Quetschungen davon.

„Ich kann bis heute nicht sagen, was in mir vorging“

Der Geschädigte ist der Bruder der Ex-Freundin des Angeklagten, beide kannten sich zum Tatzeitpunkt schon lange und pflegten einen freundlich-kumpelhaften Umgang. Doch das gute Verhältnis endete im November 2022, kurz vor der Tat, denn damals soll Artur S. das Opfer nach einer Party sexuell belästigt haben, indem er dem betrunkenen Mann in die Hose griff.

Während des Prozesses hatte sich überraschend ein weiterer Zeuge gemeldet, ein Bekannter von Artur S., der ebenfalls angab, während eines gemeinsamen Mallorca-Trips vom Verdächtigen ohne Einvernehmen unsittlich berührt worden zu sein. Bislang war Artur S. dem Vernehmen nach weder durch eine Gewaltneigung noch sexuelles Interesse an Männern aufgefallen.

Auf Mallorca war der 33-Jährige dann letztlich auch verhaftet und nach Deutschland ausgeliefert worden, nachdem die Behörden den Fall zunächst „nur“ als Körperverletzungsdelikt eingestuft hatten. Den Übergriff auf seinen früheren Schwager hatte er beim Prozessbeginn Ende August eingeräumt, aber eine Verletzungs- oder gar Tötungsabsicht verneint: „Ich kann bis heute nicht sagen, was in mir vorging.“

Bereits im Vorfeld hatte er sich zur Zahlung von Schmerzensgeld bereiterklärt und nach letztem Stand 4.000 der angesetzten 5.000 Euro an das Tatopfer bezahlt.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Schwurgericht blieb mit acht Jahren Haft unterhalb der neun Jahre, die von der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage gefordert worden waren. Die Verteidigung hatte laut Gerichtsangaben auf dreieinhalb Jahre Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung plädiert.

Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.

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