Er soll einen heimtรผckischen Mordanschlag auf seinen Ex-Schwager geplant und durchgefรผhrt haben โ nun gab es vom Leipziger Landgericht die Quittung. Die Strafkammer verurteilte den 33 Jahre alten Artur S. nach mehreren Verhandlungstagen zu acht Jahren hinter Gittern. Er wurde des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefรคhrlicher Kรถrperverletzung schuldig befunden.
Laut Anklageschrift hatte der junge Familienvater dem heute 28-jรคhrigen Matthias K. (Name geรคndert) am frรผhen Morgen des 6. Dezember 2022 in einem Gohliser Treppenhaus aufgelauert und mit einer eigens prรคparierten Zange auf den Kopf des arglosen Mannes eingeprรผgelt, der gegen 04:35 Uhr gerade seine Wohnung zur Frรผhschicht verlassen hatte.
Dabei soll der Tรคter in vollem Wissen vorgegangen sein, dass sein Angriff geeignet ist, tรถdliche Verletzungen auszulรถsen. Zuvor habe er die Stromzufuhr fรผr das Treppenlicht gezielt abgeschaltet. Matthias K. gelang es letztlich, den Aggressor durch massive Gegenwehr in die Flucht zu schlagen. Jedoch wurde der Schichtarbeiter durch den รbergriff erheblich verletzt, trug unter anderem stark blutende Wunden, Hautrรถtungen, Schwellungen, Prellungen, Abschรผrfungen und Quetschungen davon.
โIch kann bis heute nicht sagen, was in mir vorgingโ
Der Geschรคdigte ist der Bruder der Ex-Freundin des Angeklagten, beide kannten sich zum Tatzeitpunkt schon lange und pflegten einen freundlich-kumpelhaften Umgang. Doch das gute Verhรคltnis endete im November 2022, kurz vor der Tat, denn damals soll Artur S. das Opfer nach einer Party sexuell belรคstigt haben, indem er dem betrunkenen Mann in die Hose griff.
Wรคhrend des Prozesses hatte sich รผberraschend ein weiterer Zeuge gemeldet, ein Bekannter von Artur S., der ebenfalls angab, wรคhrend eines gemeinsamen Mallorca-Trips vom Verdรคchtigen ohne Einvernehmen unsittlich berรผhrt worden zu sein. Bislang war Artur S. dem Vernehmen nach weder durch eine Gewaltneigung noch sexuelles Interesse an Mรคnnern aufgefallen.
Auf Mallorca war der 33-Jรคhrige dann letztlich auch verhaftet und nach Deutschland ausgeliefert worden, nachdem die Behรถrden den Fall zunรคchst โnurโ als Kรถrperverletzungsdelikt eingestuft hatten. Den รbergriff auf seinen frรผheren Schwager hatte er beim Prozessbeginn Ende August eingerรคumt, aber eine Verletzungs- oder gar Tรถtungsabsicht verneint: โIch kann bis heute nicht sagen, was in mir vorging.โ
Bereits im Vorfeld hatte er sich zur Zahlung von Schmerzensgeld bereiterklรคrt und nach letztem Stand 4.000 der angesetzten 5.000 Euro an das Tatopfer bezahlt.
Urteil noch nicht rechtskrรคftig
Das Schwurgericht blieb mit acht Jahren Haft unterhalb der neun Jahre, die von der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage gefordert worden waren. Die Verteidigung hatte laut Gerichtsangaben auf dreieinhalb Jahre Gefรคngnis wegen gefรคhrlicher Kรถrperverletzung plรคdiert.
Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.
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