Der ehemalige NPD-Stadtrat Enrico B. muss wegen falscher eidesstattlicher Versicherung eine Geldstrafe von 125 Tagessätzen zu jeweils 20 Euro zahlen. Das hatte bereits im August 2022 das Amtsgericht Leipzig entschieden. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig. Zunächst hatte die LVZ darüber berichtet.
Eigentlich wollte B. das Urteil nicht hinnehmen, weshalb er Berufung dagegen eingelegt hatte. Die Berufungsverhandlung sollte am Mittwoch, dem 15. November, am Landgericht Leipzig stattfinden. Kurz vor dem Termin hat B. die Berufung zurückgezogen.
Angeblich was gehört
Ausgangspunkt für die Verurteilung war ein Rechtsstreit zwischen dem rechtsradikalen „Compact“-Magazin und der linken Landtagsabgeordneten Juliane Nagel. Diese soll vor mehreren Jahren ein mutmaßliches Mitglied der Gruppe rund um Lina E. in der Jugendstrafanstalt (JSA) Regis-Breitingen besucht haben, behauptete „Compact“ und berief sich dabei unter anderem auf eine eidesstattliche Versicherung von B.
Der Ex-NPD-Politiker habe den angeblichen Gefängnisbesuch von Nagel nicht persönlich mitbekommen, aber davon gehört. Im Rahmen einer Zeugenvernehmung zum Lina-E-Verfahren, in dem B. ein Geschädigter war, soll ihm ein LKA-Mitarbeiter diese Information bestätigt haben. Der jedoch wies diese Behauptung zurück, sodass B. wegen falscher eidesstattlicher Versicherung angeklagt wurde.
In der mündlichen Hauptverhandlung am Amtsgericht erklärte sich B. damit, dass es möglicherweise ein Missverständnis gegeben habe. Vielleicht hätte er ein „Ja“ oder ein Nicken, das lediglich als Teil der Gesprächsführung gedacht gewesen sei, als Bestätigung auf seine Frage interpretiert. Richter und Staatsanwaltschaft betrachteten das als nicht plausibel, zumal der betreffende LKA-Angehörige und der anwesende Protokollführer diese Version in ihrer Aussage vor Gericht weiterhin nicht stützten.
Noch eine Vorstrafe und noch ein Prozess
Die Anzahl der Vorstrafen B.s ist damit auf mindestens 22 gewachsen. Im Laufe der Jahre wurde der 41-Jährige unter anderem wegen Nötigung, Beleidigung, Diebstahl, Körperverletzung und Verwendung verbotener Kennzeichen verurteilt.
Demnächst wird B. wohl erneut vor Gericht erscheinen müssen. Zusammen mit zwei anderen Personen ist er am Oberlandesgericht Dresden wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung angeklagt. Er soll beim Online-Versandhandel „Der Schelm“ dafür zuständig gewesen sein, antisemitische und nationalsozialistische Bücher zu versenden.
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