Er wird beschuldigt, mehrere Migranten illegal per Auto nach Deutschland gebracht zu und dabei sogar einen erpresserischen Menschenraub begangen zu haben: Nun gab es vom Leipziger Landgericht die Quittung. Es verurteilte einen 37-jährigen Ukrainer am Mittwoch zu zweieinhalb Jahren Haft. Seine Mitangeklagte kam glimpflicher davon.
Hintergrund des Verfahrens waren Vorwürfe der Anklageschrift, denen zufolge der 37 Jahre alte Volodymyr P. gemeinsam mit seiner Frau Irina K. (38) am 4. Mai 2023 vier junge Eritreer sowie einen Jemeniten an der polnisch-weißrussischen Grenze abgeholt und in einem Renault illegal bis nach Sachsen gebracht haben soll.
Dies sei im Auftrag unbekannter Drahtzieher geschehen, die dem Pärchen – beide sind ukrainischer Staatsangehörigkeit – einen Anteil an den jeweils 1.300 Euro zugesagt hätten, die pro Kopf von den Geflüchteten für die Schleusung nach Deutschland hingelegt worden wären. Der Älteste von ihnen war 41, der jüngste gerade einmal 16.
Angeklagter zeigt sich reuig und spricht von Zufallsbegegnung
Beim Prozessauftakt am Dienstag hatte Volodymyr P. die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft etwas halbherzig eingeräumt und behauptet, er habe die Migranten zufällig aufgelesen und als Anhalter mitgenommen. Dafür seien ihm pro Kopf 250 Euro zugesagt worden, was dann aber nicht eingehalten worden wäre. Dabei habe er das Geld für Ukraine-Hilfen im Kriegsgebiet gebraucht. Von Auftraggebern und einer gezielten Schleusung wollte der Angeklagte nichts wissen.
Nun äußerte er sich reumütig: Es sei ungesetzlich gewesen, die Menschen über die Grenze zu bringen, auch habe er niemandem etwas tun wollen, beteuerte der Ukrainer. Die Ermittler gehen davon aus, dass vier der Migranten nach der Ankunft in der Bundesrepublik die Flucht gelang, während Volodymyr P. einen 25 Jahre alten Eritreer gegen dessen Willen festgehalten, geschlagen, bedroht und mit einem Messer verletzt habe, um noch mehr Geld zu erpressen. Der junge Migrant war letztlich bis nach Leipzig gebracht und erst dort von der Polizei befreit worden.
Volodymyr P. äußerte, es tue ihm leid, er habe in der Kanzlei seines Anwalts eine Art Schmerzensgeld für den Betroffenen hinterlegt.
Strafkammer bot Deal für ein Geständnis an
Die 8. Strafkammer unter dem Vorsitzenden Rüdiger Harr hatte dem Angeklagten zum Prozessbeginn die Hand ausgestreckt und gegen ein Geständnis eine Obergrenze von zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis in Aussicht gestellt. Letztlich blieb es bei zweieinhalb Jahren. Die Anklage hatte den vollen Strafrahmen gefordert, die Verteidigung nur ein Jahr und zehn Monate.
Angeklagt waren bei Volodymyr P. neben der Schleusung erpresserischer Menschenraub, gefährliche Körperverletzung und schwere räuberische Erpressung.
Deutlich glimpflicher ging der Prozess für seine Frau aus, das Verfahren gegen die Mutter eines kleinen Kindes wurde gegen Zahlung von 500 Euro Geldauflage eingestellt. Die bereits im September gestartete Gerichtsverhandlung war wegen einer Erkrankung geplatzt und musste noch einmal neu beginnen.
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