Ein Großteil der Neonazis, die am 11. Januar 2016 den Stadtteil Connewitz überfallen haben, wurde mittlerweile rechtskräftig verurteilt. Doch obwohl die Taten schon fast acht Jahre zurückliegen, warten sechs Angeklagte immer noch auf ihre Hauptverhandlung am Amtsgericht. Das geht aus der Antwort des sächsischen Justizministeriums auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (Linke) hervor.
„Beim Amtsgericht Leipzig sind derzeit keine entsprechenden Verfahren terminiert“, heißt es seitens des Justizministeriums auf die Frage nach weiteren Hauptverhandlungen.
206 von 217 rechtskräftig verurteilt
Die Staatsanwaltschaft hatte 217 Personen angeklagt. In 206 Fällen liegt mittlerweile ein rechtskräftiges Urteil vor. In zwei Fällen wurden die Verfahren eingestellt, unter anderem, weil eine Person verstorben ist. In einem weiteren Fall hat das Amtsgericht den Angeklagten freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen dieses Urteil eingelegt – einen Termin am Landgericht gibt es noch nicht.
In den beiden übrigen Fällen hat das Landgericht Leipzig bereits über die Berufungen zweier erstinstanzlich Verurteilter verhandelt und die Bewährungsstrafen dabei bestätigt. Gegen diese Entscheidungen haben die Angeklagten Revision eingelegt. Über diese wurde aber noch nicht entschieden.
Es handelt es sich dabei um den JVA-Beamten Kersten H. und den Neonazi Gianluca B., der im vergangenen Jahr im „Fretterode-Prozess“ trotz eines lebensgefährlichen Angriffs auf Journalisten nur eine Bewährungsstrafe erhalten hat.
Aufarbeitung verläuft schleppend und ohne große Erkenntnisse
Mehr als 200 Neonazis hatten am 11. Januar 2016 in Connewitz randaliert und dabei einen Sachschaden von mehr als 100.000 Euro verursacht. Die juristische Aufarbeitung begann erst zweieinhalb Jahre später und sorgt unter anderem deshalb für Kritik, weil die Angeklagten für knappe Geständnisse mit Bewährungsstrafen davonkommen.
Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft Leipzig gegen mehr als 1.300 Linke, die am „Tag X“ am Alexis-Schumann-Platz schweren Landfriedensbruch begangen haben sollen. Wie viele davon tatsächlich angeklagt oder verurteilt werden, ist völlig offen. Vergleiche mit der Aufarbeitung der Neonazi-Krawalle dürfte es in jedem Fall geben.
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