Ein zäher Prozess um einen brutalen Angriff auf der Eisenbahnstraße vor fast zweieinhalb Jahren ging am Dienstag mit einem Freispruch zu Ende. Das Landgericht sah wegen vieler Defizite, Widersprüche und Ungereimtheiten keine Möglichkeit, den Angeklagten zu verurteilen – dieser wurde beschuldigt, seinen Kontrahenten mit einem Dönermesser attackiert und schwer verletzt zu haben.
Der Vorfall ereignete sich am 1. August 2020. Damals soll der Angeklagte Ahmad A. (25) kurz nach 13 Uhr auf der Straße mit einem 80 cm langen Dönermesser auf seinen Gegner Ammar A. losgegangen sein – wohl nur durch pures Glück konnte das Opfer den Angriff mit einer Handbewegung abwehren und sich in einen nahegelegenen Imbiss retten. Der Mann trug seinerzeit Rückenverletzungen und eine tiefe Schnittwunde an der Hand davon.
Opfer selbst wollte nicht aussagen
Schon der Beginn des Prozesses wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung im August vorigen Jahres gestaltete sich äußerst schwierig, weil das Angriffsopfer zu dieser Zeit bereits wegen Betäubungsmittel-Vorwürfen in der JVA Dresden einsaß, was der zuständigen Strafkammer da offenbar nicht bekannt war.
Doch ließ das Opfer selbst ausrichten, keine Angaben zur Sache machen zu wollen. Auch am zweiten Verhandlungstag konnte wegen logistischer Probleme kein Transport des Geschädigten aus der Dresdner Haft zur Zeugenvernehmung am Leipziger Landgericht organisiert werden.
Im Verlauf der Verhandlung wurde es nicht besser – neben einer unzureichenden Ermittlungsarbeit und einer fehlenden Dokumentation von Spuren gab es keinerlei Aufzeichnungen, etwa von Kameras, welche die Tat hätten sicher nachweisen können. Sowohl das Opfer selbst als auch weitere, potenzielle Tatzeugen wiederum konnten oder wollten sich nicht mehr an das Geschehene und die Details erinnern.
Streit im Drogenmilieu?
Gerüchten zufolge könnte die angenommene Auseinandersetzung mit Drogen zu tun gehabt haben, einen sicheren Nachweis dazu vermochte der Prozess jedoch nicht zu erbringen. Oder, mit anderen Worten: Der Rechtsstaat geriet an die Grenzen seiner Möglichkeiten und hatte nach seinen eigenen Spielregeln keine andere Wahl, als den Angeklagten trotz aller Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Beweisaufnahme freizusprechen.
Das Schwurgericht unter dem Vorsitzenden Richter Hans Weiß folgte damit dem Antrag sowohl der Staatsanwaltschaft, die sich zähneknirschend der Situation beugen musste, als auch der Verteidigung.
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