Kurz nach Mitternacht war heute klar: Die Gefahrenprognosen der Leipziger Polizei und des Landesamtes fÞr Verfassungsschutz passieren mit dem Versammlungsverbot der Stadt Leipzig die erste gerichtliche HÞrde. Am Leipziger Verwaltungsgericht hielt das Komplettverbot von drei Demonstrationen ebenso stand, wie die Untersagung jeglicher Ersatzversammlungen. Der Grund, so das Gericht, sei die âhohe Wahrscheinlichkeit dafÞr, dass die Anmelderinnen und ihr Anhang GewalttÃĪtigkeiten insbesondere gegen Polizei- und OrdnungskrÃĪfte beabsichtigten oder ein solches Verhalten anderer zumindest billigtenâ.
Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Leipzig bahnt sich ein Novum an. Obwohl mittlerweile immer deutlicher wird, dass es sich bei den Anmelderinnen des 23. Oktober 2021 nicht um dieselben wie am 18. September 2021 zur âWir sind alle linXâ-Demo handelt, bleibt das vorsorgliche Verbot der Stadt Leipzig in der ersten Gerichtsinstanz bestehen.Damit geht â einen weiteren Gang vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen vorausgesetzt â das erste Mal seit 2011 (damals gegen rechtsextreme Kameraden) die Stadt Leipzig den Weg der vollstÃĪndigen Untersagung einer Versammlung aufgrund der Gefahrenprognosen von Polizei und Verfassungsschutz.
Diese schienen dem Verwaltungsgericht laut der offiziellen Mitteilung plausibel. In der EntscheidungsbegrÞndung zum Urteil vom 21. Oktober 2021 heiÃt es unter anderem: âDie von der Stadt Leipzig auf die Berichte der Polizeidirektion Leipzig und des Landesamtes fÞr Verfassungsschutz gestÞtzte und nicht zu beanstandende Gefahrenprognose ergebe anhand der darin angefÞhrten Tatsachen eine hohe Wahrscheinlichkeit dafÞr, dass die Anmelderinnen und ihr Anhang GewalttÃĪtigkeiten insbesondere gegen Polizei- und OrdnungskrÃĪfte beabsichtigten oder ein solches Verhalten anderer zumindest billigten.â
Und weiter werde in der âgeschÃĪrften EinschÃĪtzungâ der Polizeidirektion Leipzig âsogar prognostiziert, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von massiven StÃķrungen der Ãķffentlichen Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen am 23. Oktober auszugehen sei.â
Dabei sei laut PD Leipzig anzunehmen, âdass schwere GewalttÃĪtigkeiten prognostisch aus den angemeldeten Versammlungen heraus von Personen begangen werden, die mit den Versammlungsanliegen sympathisierten.â
Keine milderen Mittel
Wiederholt waren seit den ersten Informationen am Montag dieser Woche Fragen zu den MÃķglichkeiten aufgetaucht, ob nicht eine stationÃĪre Kundgebung die bessere LÃķsung statt eines vollstÃĪndigen und Verbotes wÃĪre. Auch darauf ging das Gericht in seiner BegrÞndung ein, âweder eine andere RoutenfÞhrung noch eine stationÃĪre Kundgebung oder die Verbindung der Versammlungen zu einer Versammlung oder BeschrÃĪnkung der Teilnehmerzahl seien geeignet, die Gefahr fÞr die Sicherheit oder Ordnung zu verhindern.â
Zudem hÃĪtten dies auch die Versammlungsanmelderinnen in den KooperationsgesprÃĪchen mit der Stadt abgelehnt.
Was nun zu einer seltsamen Situation fÞhrt. Ebenfalls am 21. Oktober 2021 vermeldeten die Versammlungsanmelderinnen auf ihrem Blog: âBitte verwerft eure Reise- und DemoplÃĪne noch nicht. Mit einer gerichtlichen Entscheidung ist unter UmstÃĪnden erst am Samstagvormittag zu rechnen. Sollte das Gericht das Verbot kippen und eine oder auch alle drei Demonstrationen erlauben, sind wir auch in der Lage, diese wie geplant durchzufÞhren.â Starten sollten diese am Augustusplatz, Lene-Voigt-Park und Felsenkeller zeitgleich 17 Uhr.
Was einerseits eher fÞr eine weitere Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen in der Nacht von Freitag auf den morgigen Samstag spricht. Und dafÞr, dass sich die Anmelderinnen zwar einerseits an das sogenannte âMobilisierungsverbotâ zu ihrer bislang verbotenen Versammlung zu halten versuchen.
Dennoch kursieren anonyme Aufrufe im Netz, sich am Samstag nach Leipzig auf den Weg zu machen. Die Polizei hat unterdessen eine nahezu die ganze Stadt Leipzig betreffende Sicherheits- und Kontrollzone erklÃĪrt. In dieser kÃķnnen Personen am Samstag ganztÃĪgig ohne Anlass angehalten und kontrolliert werden.
Veranstalter wollen nicht weiter gegen Verbot vorgehen
Update: Wie die Plattform âindymedia” um 11:33 Uhr meldet, haben sich die Demo-Anmelder gegen die ihnen zustehende Anfechtung des Beschlusses beim Oberverwaltungsgericht Bautzen entschieden. WÃķrtlich heiÃt es:
âNach vorliegender BegrÞndung des VG Leipzig haben wir uns entschieden, keine Beschwerde beim OVG Bautzen einzulegen. Wir schÃĪtzen unsere Erfolgsaussichten aktuell als gering ein, stattdessen birgt ein Eilverfahren vor dem OVG die Gefahr einer Zementierung des Verbots, was sich auch auf in der Zukunft liegende Versammlungen negativ auswirken kÃķnnte. An uns als Organisator*innen der verbotenen Demonstationen liegt es nun nicht mehr, wie sich das Wochenende weiterhin entwickelt.â
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Vielen Dank dafÞr.
Es gibt 12 Kommentare
Dann Text schlecht geschrieben.
Und jetzt?
Stefan,
Text nicht kapiert…
Zu 89 wurde schon sehr viel erzÃĪhlt. Aber dass da die Polizei “Þberrannt” wurde, ist eine ÃĪuÃerst heldenhafte “Interpretation”. Das hat ja schon religiÃķsen Charakter.
Interessant. Da werden SachschÃĪden gegen PersonenschÃĪden aufgewogen und miteinander verrechnet.
NatÞrlich, SachschÃĪden sind ganzganzganz bÃķse, sowas geht ja Þberhaupt schonmal gar nicht. Da brauchen wir nicht weiterzureden. Klappe zu, aus.
Nein, das ist nicht interessant, sondern einfach nur Ãķde. So richtig durchsichtig und megaÃķde.
Monika,
Pflastersteine und FeuerwerkskÃķrper finde ich leider nur auf den Videos aus dem SÞden von LE. Die Polizei zu Þberrennen ohne Steine u. ÃĪ. ist halt eine StÃĪrke von den “alten weiÃen Menschen”, Lehrgang 89. Wenn man die HÃķhe der SachschÃĪden vergleicht, klarer Sieg fÞr Links.
Ach @Sebastian, Sie leiden an GedÃĪchtnisverlust! Bei der groÃen genehmigten Demo von Querdenken im Nov. letzten Jahres sind die Nazis gegen Journalisten, Polizisten und andere handgreiflich geworden. Zu sehen in diversen Videos bei Youtube! Irgendwie sind Sie nur einseitig informiert oder wollen es nicht sehen! Manche sehen nur das, was sie sehen wollen, oder sympathisieren gar mit den Nazis. Ich verurteile jegliche Gewalt, egal von welcher Seite!
Monika bitte auch! ð
Rooster, unbedingt Sebastian (nicht ich) und Stefan (ich) auseinanderhalten. Wichtig!
ð
Falls ich mit “Stefan” gemeint war: Meinen Sie diesen Ãberfall durch Neonazis, bei dem die Schaufenster von LÃĪden demoliert wurden und am Ende die Leute mit verbundenen HÃĪnden auf der StraÃe saÃen? Wo ist da der Bezug zu einer angekÞndigten Demo, um die es hier ging?
WÃĪre das eine Demo gewesen, Þber deren Zulassung jemand hÃĪtte entscheiden kÃķnnen, hÃĪtten die mit Sicherheit auch Schwierigkeiten bekommen. Erst recht mit so einem Motto, um das es aktuell bei den Linken geht.
Dass Neonazis an sich keine freundlichen Zeitgenossen sind, die ich in der Stadt haben mÃķchte, ist doch klar. Ich hab in den 90ern genug Erfahrungen mit denen gemacht. Es ging hier aber explizit ums Demogeschehen, was Monika ansprach und ich drauf eingegangen bin. Und wenn sich da so etwas ankÞndigt wie dieses Wochenende, bin ich eigentlich froh, dass so berichtet und gerichtlich entschieden wird, wie es eben aktuell der Fall ist. Es fÞhrt auch zu nichts absehbar Produktivem, ganz ehrlich, was die vorhaben.
@Stefan: Geh doch woanders heucheln, sonst wÞrdest Dich an die Besetzung Connewitz’ durch Nazis erinnern!
Kann gut sein, dass mich meine Wahrnehmung betrÞgt, aber von “Nazidemos” und Querdenkern, bei aller Unsympathie, gehen eigentlich keine SteinewÞrfe, SchaufensterbeschÃĪdigungen, sonstige Entglasungen oder brennende Barrikaden aus. Und wenn das Motto zur Demo dann gleich noch so offensichtlich aggressiv “unversÃķhnlich” heiÃt, muss man eigentlich nicht weiter in der Thesenkiste graben um GrÞnde fÞr das Verbot zu finden.
Waren es dann nachher auch nur die von Ihnen erwÃĪhnten “Provokateure”, wenn am Wochenende was passiert? Oder ist es eher die Schuld der Gerichte und Politiker, die den Zorn der *Aktivisten* heraufbeschworen?
Komisch, warum wurden Nazidemos und Querdenken nicht verboten? Manchmal hat man den Eindruck, dass bei Linken Demos Leute aus anderen âLagernâ extra provozieren, um einen Vorwand zum Verbot zu liefern.