HintergrundTrotz Zerschlagung der Vertriebsstruktur, trotz Beschlagnahme aller Lagerbestände, trotz Auffliegens von Kompagnon Enrico Böhm durch Recherchen von „Strg_F“. Adrian Preißinger gibt nicht klein bei: „Der Schelm macht weiter. Sie hören von ihm“, steht auf der Verlagsseite. Die Razzien am vergangenen Donnerstag hält der Verleger für rechtswidrig und kündigt Klage an. Sein Argument: Keines der Bücher sei verboten.

Die Schwäche des Arguments von Adrian Preißinger liegt im Detail. Bücher können in Deutschland indiziert und – bei strafrechtlicher Relevanz – beschlagnahmt werden. Ein Verbot gedruckter Literatur kennt das bundesdeutsche Rechtssystem dagegen nicht. „Eine Zensur findet nicht statt“, steht im Grundgesetz. Bedeutet: Vor Erscheinen sind dem Staat die Hände gebunden. Ist ein Buch erst einmal auf dem Markt erhältlich, greifen Jugendschutzgesetz und Strafgesetzbuch.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat diverse Titel aus dem Verlagskatalog des „Schelm“ bereits indiziert. Damit geht ein weitreichendes Werbeverbot einher, das der Verlag geflissentlich ignoriert hat. Hinzu kommen einschneidende Vertriebsbeschränkungen.

Enthält ein Medium strafrechtlich relevante Inhalte, zum Beispiel Kinderpornografie, muss die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme verfügen. Dies gilt nicht nur für Videos, CDs und Datenträger, sondern auch für Bücher und Zeitschriften. Der „Volksverhetzungsparagraf“ hat den Kern der Menschenwürde im Blick. Hass und Hetze gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung stehen unter Strafe.

Werke wie Hitlers „Mein Kampf“ fallen in diese Schublade. Strafbar ist auch das Billigen, Leugnen oder Verharmlosen von NS-Verbrechen wie dem Holocaust. Apropos Leugnung oder Verharmlosung: Der „Schelm“ spricht in diesem Zusammenhang stets vom „St. Holoklaus“ und leugnet so die historischen Fakten.

Bücher notorischer Holocaustleugner, die es in der Szene zu zweifelhafter Prominenz gebracht haben, füllen zudem den Verlags-Katalog.

Das Sortiment umfasste eine Faksimile-Ausgabe von Adolf Hitlers Programmschrift
Das Sortiment umfasste eine Faksimile-Ausgabe von Adolf Hitlers Programmschrift

Strafbar ist außerdem das Verharmlosen, Verherrlichen und Rechtfertigen der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft. Die Vorschrift war bei Erlass verfassungsrechtlich nicht unbedenklich, wurde jedoch durch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2009 in der Wunsiedel-Entscheidung bestätigt.

Nach der Beschlagnahme hunderter Bücher steht die Leipziger Staatsanwaltschaft jetzt vor der Mammut-Aufgabe, deren Inhalt auf Rechtsverletzungen hin zu untersuchen. Hierzu können sich die Juristen der Hilfe sachkundiger Experten bedienen, etwa von Historikern, Politik-, Sozial- oder Literaturwissenschaftlern. Zweifellos haben Preißinger und Böhm keines dieser Bücher selbst abgefasst. Darauf kommt es aber gar nicht an. Denn Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs sanktioniert auch die bloße Verbreitung solcher Inhalte, etwa durch Bücher oder im Internet. Straflos ist einzig und allein der Besitz.

Preißinger bedient sich deshalb eines Kniffs.

Er pflegt seine Faksimiles auf dem Cover als „Wissenschaftlicher Quellentext“ zu deklarieren. Zur staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken ist die Verbreitung volksverhetzender Pamphlete nämlich völlig legal.

Den Nachdruck von Hitlers „Mein Kampf“ versah der Verlagsinhaber mit einem kurzen Vorwort von Fredrick Toben vom privaten Adelaide Institute. Der im vergangenen Juni verstorbene Deutschaustralier war in der international bestens vernetzten Holocaustleugner-Szene wahrlich kein unbeschriebenes Blatt. Ob die sogenannte Sozialadäquanzklausel Anwendung findet, beurteilen deutsche Gerichte nicht nach der Etikettierung, sondern dem Zweck.

Dazu würdigt der Richter die Gesamtumstände. Preißinger hat im Webshop ein Foto veröffentlicht. Es zeigt einen Schriftzug. Holocaust is fake history. Der Rahmen ist damit gesetzt.

Razzia bei Leipziger Nazi-Verlag: Tausende Seiten Hass beschlagnahmt

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