Fälle & Unfälle

Hofft weiter auf eine mildere Strafe: Dovchin D. (heute 41, rechts), hier im Januar 2019 neben seinem Anwalt Dr. Stefan Wirth beim ersten Prozess nach der Revision. Foto: Lucas Böhme
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Er gibt nicht auf: Ein Mörder kämpft weiter um mildere Strafe + Update

2016 brachte er zwei Frauen in Leipzig um und zerteilte ihre Leichen. Dafür wurde er zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt. Nach einer erfolgreichen Revision der Verteidigung und einem neuen Prozess bestätigte das Landgericht 2019 die Strafe - doch die Entscheidung wurde wiederum gekippt. Am kommenden Freitag steht der heute 41-jährige Dovchin D. deswegen vor dem Richter. Zum dritten Mal.

Äpfel, mit Misstrauen betrachtet. Foto: Ralf Julke
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Europäische Menschenrechtskommissarin wertet den Prozess gegen „Das Wunder von Mals“ als typische SLAPP-Klage

Eigentlich sind es die Naturschutzverbände, die ein verbrieftes Recht haben, gegen Verstöße gegen den Naturschutz vor Gericht zu ziehen. Was sie oft schon aus dem simplen Grund nicht tun, weil ihnen nicht die finanziellen Reserven zur Verfügung stehen, mit denen selbst Kommunen und Länder die Klagen anwaltlich abwehren können. Dass ein staatlicher Amtsträger nun gar gegen ein Umweltinstitut und einen Autoren vor Gericht zieht, wertet auch Menschenrechtskommissarin Dunja Mijatovic als massive Grenzüberschreitung. Der Fall betrifft auch den Journalismus.

Hüllt sich bisher in Schweigen: Edris Z. (M.) mit seinen Verteidigern Petra Costabel und Georg K. Rebentrost. Foto: Lucas Böhme
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Prozess um brutalen Mord im Auwald: Und er schweigt doch

Im Prozess um die Tötung einer 37-jährigen Frau am 8. April im Leipziger Auwald wurde am zweiten Verhandlungstag mit Spannung auf eine persönliche Erklärung des mutmaßlichen Täters gewartet. Die fiel dann aber kurzerhand aus – wenngleich die Verteidiger des Angeklagten doch eine überraschende Marschrichtung vorgaben.

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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