Seit Montag muss sich ein 39-Jähriger Mann vor dem Leipziger Landgericht verantworten. Der Vorwurf: Er soll sich zwei Mädchen angenähert und eine Zwölfjährige gar vergewaltigt haben. Seine Masche war perfide.
Mit mehr als neunzig Minuten Verspätung – der Beschuldigte Robert G. war zum vorgesehenen Prozessbeginn um neun Uhr noch nicht aus der Untersuchungshaft eingetroffen – brachten Justizwachtmeister den 39-Jährigen in den Verhandlungssaal. Sein Gesicht verbarg der Mann unter einer Kapuze und drehte sich vor den Objektiven der anwesenden Medienvertreter weg.
Regungslos lauschte der Speditionskaufmann den Vorwürfen der Anklageschrift. Laut Ermittlungen meldete sich Robert G. unter falschem Namen bei einer Dating-App an und nahm auf diesem Weg Kontakt zu einem zwölfjährigen Mädchen auf, fragte sie nach sexuellen Erfahrungen und tauschte Nacktaufnahmen mit ihr aus. Schließlich soll es zu mehreren realen Treffen in seiner Eilenburger Wohnung und ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit dem Mädchen gekommen sein.
Nach ähnlichem Muster, so die Staatsanwaltschaft, näherte sich Robert G. im Mai 2018 dann einem 15-jährigen Mädchen. Am 24. Mai sei der Mann mit der Teenagerin in seinem Wagen zu einer abschüssigen Stelle in Taucha gefahren, habe ihr unter das Hemd gegriffen, sie an der Brust berührt und Oralverkehr verlangt. Als er die Beifahrertür von außen öffnete, um sein Vorhaben umzusetzen, konnte das sich lautstark wehrende Opfer letztlich entkommen und vom Tatort fliehen. Wenig später klickten die Handschellen.
Wegen Vergewaltigung, schwerem sexuellen Missbrauchs und Erwerb kinderpornographischen Materials droht Robert G. nun nicht nur eine lange Haftstrafe. Auch die Option der Sicherungsverwahrung stünde im Raum, erklärte der Vorsitzende Richter Michael Dahms. Denn der Angeklagte ist kein unbeschriebenes Blatt. Bereits 2014 wurde er in Dessau wegen Sexualdelikten verurteilt.
Robert G. hüllte sich am Montag zur Anklage in Schweigen. Sein Mandant werde zunächst keine Angaben machen, sich aber vielleicht später äußern, sagte Strafverteidiger Andreas Boine.
Damit wird die kommende Beweisaufnahme nun zeigen müssen, wie es dem wesentlich älteren Mann gelang, sich das Vertrauen zweier junger Mädchen zu erschleichen. Für den Prozess sind aktuell fünf weitere Termine bis April geplant.
Die neue Leipziger Zeitung Nr. 64: Kopf hoch oder „Stell dir vor, die Zukunft ist jetzt“
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