Versuchte Erpressung, erpresserischer Menschenraub und schwere räuberische Erpressung – die Vorwürfe gegen drei junge Leute am Landgericht Leipzig wiegen schwer. Sie sollen 2016 einen Freund misshandelt haben, da er nicht mit ihnen in eine Wohngemeinschaft wollte.
Marcel N. (heute 26, Name geändert) wird den 20. Juni 2016 wohl so schnell nicht vergessen. An jenem Tag wurde der junge Mann laut den Vorwürfen von Staatsanwältin Anja Butenschön von seinen drei Freunden Ladzia L. (20), Christian R. (19) und Philipp G. (22) abends abgepasst und von den beiden älteren mit Schlägen traktiert. Der Jüngste soll dabei Schmiere gestanden haben. Während einer Autofahrt soll es zu weiteren Attacken gekommen sein, auch eine Bedrohung mit Pfefferspray sei im Spiel gewesen.
Hintergrund der Auseinandersetzungen war offenbar eine misslungene WG-Gründung. Marcel N. wollte ursprünglich mit seinen drei Freunden in Leipzig zusammenziehen, nahm von dem Plan dann aber Abstand. Daraufhin sah sich der Student nach eigenen Angaben massiven Drangsalierungen ausgesetzt, um ihn zur Übernahme seines Kostenanteils für die geplante Wohngemeinschaft zu zwingen. Dafür sollte er seiner Aussage nach sogar ein aufgesetztes Papier unterschreiben. Letztlich kam die WG in der Angerstraße nicht zustande.
Trio schweigt – Prozess ausgesetzt
Nach dem traumatischen Vorfall kehrte Marcel N., der zeitweise mit der Angeklagten Ladzia L. liiert war, Leipzig den Rücken, lebt und studiert inzwischen in Berlin. Da die drei Angeklagten laut Auskunft ihrer Verteidiger zunächst keine Aussage abgeben wollen, musste die 3. Strafkammer den Prozess aus Termingründen am Dienstag aussetzen. Die Verhandlung wird daher mit weiteren Zeugen neu aufgerollt. Wann das sein wird, steht noch nicht fest.
Verteidiger wollen Fotoaufnahmen unterbinden
Vor der Verhandlung kam es im Gerichtssaal beinahe zum Eklat, weil die zwei Verteidiger der mutmaßlichen Haupttäter verhindern wollen, dass ihre Mandanten fotografiert werden. Trotz Fotoerlaubnis des Vorsitzenden Richters versuchten die Kieler Anwälte Alexander Hoffmann und Björn Elberling den Autor dieses Artikels und einen weiteren Reporter, letztlich vergebens, vom Fotografieren abzuhalten, indem sie ihre Klienten abschirmten bzw. sich vor den Journalisten postierten.*
*Hinweis zur Rechtslage: Als Berichterstatter steht es Journalisten zu, im Rahmen von öffentlichen Strafprozessen auch Fotoaufnahmen von Angeklagten im Gerichtssaal zu fertigen. Sofern die Betroffenen ihr Gesicht nicht selbst verbergen und keine Personen des öffentlichen Lebens sind (zum Beispiel Politiker), wahrt die L-IZ ihre Identität durch ein „Verpixeln“ des Gesichtsbereiches.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Strafrichter aufgrund der hoch gewichteten Pressefreiheit grundsätzlich verpflichtet, Medienvertretern die Fertigung von Bildern im Saal vor Beginn einer öffentlichen Verhandlung zu ermöglichen. Nur im Falle besonders schutzwürdiger Interessen und konkreter Sicherheitsbedenken sind Ausnahmen möglich, die aber eine klare Begründung erfordern.
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