Zwei sächsische Gerichtsurteile ließen in den vergangenen Tagen aufhorchen, denn sie bestätigten, dass das Vorgehen von Polizei und Ordnungsämtern gegen (Gegen-)Demonstranten in den letzten Jahren oft genug überzogen war und sich auch gegen Demonstrantenrechte richtete, die in keiner Weise ungesetzlich waren. Mehrfach hatten wir ja schon die Vermutung geäußert, dass Sachsens Sicherheitskräfte hier Grauzonen austesten und die Linien erkunden, bis zu denen sie friedlichen Protest einschränken und verunmöglichen können.

Ganz bewusst das Wort „Sicherheitskräfte“ verwendet, denn gerade in Leipzig kann man die immer engere Verzahnung der Stadtordnungsbehörde mit der dem Land unterstellten Polizei verfolgen. Die Leipziger Ordnungsbehörde ist für die generellen Erlaubnisse und Beauflagungen von Demonstrationen zuständig. Und seit Aufkommen von Pegida und Legida wurde der Widerspruch immer deutlicher, dass diese Behörde zwar den Akteuren der rechtslastigen Demonstrationen großen Handlungsfreiraum (samt Innenstadtring) gewährte, jeden Gegenprotest aber (augenscheinlich in enger Absprache mit der Polizei) restriktiv einengte.

Etwas, was ja sogar der kreative Protest der Giordano-Bruno-Stiftung beim Kirchentag zu spüren bekam, als der postierende Luther mit fadenscheinigen Begründungen vom Augustusplatz geschickt wurde.

Über den ersten Fall hatte das Oberverwaltungsgericht Bautzen bereits am 31. Mai entschieden. Da ging es um eine Berufungsklage der Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (AZ 3 A 199/17). Nagel hatte bereits 2014 vor dem Verwaltungsgericht Leipzig eine Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Beauflagung der am 27. Mai 2014 in Leipzig stattgefundenen Demonstration „Recht auf Stadt“ eingelegt.

Konkret ging es um die von der Versammlungsbehörde Leipzig erlassene Auflage, dass „Transparente nicht so aufgespannt und mitgeführt werden dürfen, dass sie als Sichtschutz für Versammlungsteilnehmer*innen dienen können“. Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte die Klage im Februar 2016 zurückgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen änderte dieses Urteil nun und entschied stattdessen, dass diese Auflage rechtswidrig war.

Was Juliane Nagel nun so kommentierte: „Ich freue mich über dieses Urteil des OVG Bautzen. In jedem Fall wird so ein weiteres Mal die Versammlungsfreiheit gestärkt. Immer wieder versuchen Ordnungsamt und Polizei bei Demonstrationen, das Tragen von Transparenten zu reglementieren und begründen dies mit der Sicherstellung des Vermummungsverbots.

Diese vermeintliche Kausalität hat das Oberverwaltungsgericht nun durchbrochen. Die Behörden müssen, wenn sie eine derartige Beauflagung vornehmen, eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit begründen. Dies war nach Ansicht des OVG im Falle der in Rede stehenden Demonstration nicht gegeben.“

Denn wenn man die Auflage des Leipziger Ordnungsamtes wirklich so auslegt, wie es augenscheinlich gedacht war, werden damit künftig die Größe und Ausmaße von Transparenten samt ihrer Trageweise reglementiert. So weit darf auch eine Stadtpolizeibehörde ihre Zensur-Befugnisse nicht auslegen.

„Allein das Tragen von Transparenten in Gesichtshöhe, so die Richter*innen, stelle keine Aufmachung im Sinne von § 17 Absatz 1 Satz 2 Sächsisches Versammlungsgesetz dar, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern. Transparente, mit denen in Schrift und Bild eine Meinung bekundet wird, können zudem nicht als potentielle Vermummungsgegenstände gewertet werden, sondern fallen im Rahmen einer nach Artikel 8 Grundgesetz geschützten Versammlung auch unter die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit“, sagte Juliane Nagel.

„Das Urteil zeigt ein weiteres Mal, dass es richtig und wichtig ist, sich gegen ungerechtfertigte Einschränkungen der Versammlungsfreiheit zur Wehr zu setzen. Nicht Willkür darf das Handeln der Behörden bestimmen, sondern der Respekt von Grundrechten!“

Und am 12. Juni gab es jetzt die nächste eindeutige Entscheidung.

Das Landgericht Leipzig verfügte die Einstellung des Gerichtsverfahrens gegen einen Teilnehmer der friedlichen Sitzblockade am 2. Mai 2016. Diese Entscheidung traf das Landgericht Leipzig nach gerade einmal 20 Minuten Verhandlung und in Einvernehmen mit dem Angeklagten und der Staatsanwaltschaft. Beide waren nach dem Erlass eines Strafbefehls durch das Amtsgericht Leipzig am 15. August 2017 in Berufung gegangen.

Während die Verteidigung des Angeklagten auf Freispruch plädierte, war es Ziel der Staatsanwaltschaft, sowohl das Strafmaß zu erhöhen, als auch den Straftatbestand der groben Störung einer Versammlung um die Beeinträchtigung und Bedrohung der Versammlungsleitung zu ergänzen.

Die Richterin am Landgericht zeigte sich skeptisch in Bezug auf die Anklagepunkte. So bestünden erhebliche Zweifel, dass eine grobe Störung überhaupt vorlag. Das Verfahren wurde gegen Auflage eingestellt, der Angeklagte muss 300 Euro an den gemeinnützigen RosaLinde Leipzig e.V. zahlen.

„Der Angeklagte hatte am 2. Mai 2016 zusammen mit mehreren hundert entschlossenen Leipziger*innen an einer friedlichen Sitzblockade gegen das rechtsradikale LEGIDA-Bündnis teilgenommen“, erklärt Sascha Kaur für das Bündnis „Dazusetzen“. „Es war von vornherein ein sehr fragwürdiges Verhalten von Behörden und Staatsanwaltschaft, den Großteil der Beschuldigungen als Ordnungswidrigkeiten einzustufen, einige wenige aber als Straftat.

Diese unverhältnismäßige und intransparente Repression sah auch das Landgericht als nicht haltbar an. Während bereits die Bußgelder aufgrund der Ordnungswidrigkeiten überhöht waren, stellen die Strafbefehle, die einige Teilnehmenden der Sitzblockade erreichten, eine unverhältnismäßige Kriminalisierung und Einschüchterung antifaschistischen Engagements dar.“

Im vergangenen Jahr legte der Großteil der 163 von solchen Repressionen Betroffenen rund um den 2. Mai 2016 Einspruch gegen Bußgeldbescheide und Strafbefehle ein. Die Kampagne „Dazusetzen“ setzt sich seit März 2017 dafür ein, dass sie sowohl Zuspruch und Begleitung bei Gerichtsverhandlungen erhalten, als auch finanzielle Unterstützung um die entstandenen Kosten von zunächst insgesamt über 50.000 Euro aufzubringen.

„Nur durch die Beteiligung so vieler solidarischer Menschen konnte es gelingen, die Kosten aller Beschuldigten deutlich zu senken“, freut sich Kaur. „Es ist gelungen, ein starkes Zeichen zu setzen, dass es in Leipzig immer engagierte Antifaschist*innen und Demokrat*innen geben wird, die Menschenfeindlichkeit nicht den öffentlichen Raum überlassen und die sich gemeinsam gegen Repression wehren.“

Die Einstellung des Strafverfahrens gegen die Auflage einer Zahlung von 300 Euro an den gemeinnützigen RosaLinde Leipzig e.V., der sich für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Inter*, Asexuelle und queere Menschen (LSBTIAQ*) in Leipzig einsetzt, sieht „Dazusetzen“ als vollen Erfolg an.

Auch der Angeklagte ist froh über diese Entscheidung: „Es hätte mir viel Stress erspart, hätte ich nicht die ganze Zeit den Strafbefehl und die Kosten dafür vor Augen gehabt. Nun bin ich froh, mich gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft gewehrt zu haben – und auch darüber, dass das Geld an einen so guten Verein geht.“

„Es stehen noch einige wenige weitere Verhandlungen von Ordnungswidrigkeiten und Strafbefehlen aus“, fügt Kaur noch hinzu. „Dazusetzen wird auch diese begleiten. Wir saßen zusammen auf der Straße, wir setzen uns auch jetzt dazu und bleiben dabei: Sitzblockaden sind kein Verbrechen!“

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