Immer wieder kommt es im Amateurfußball zu Angriffen auf Schiedsrichter durch Spieler oder Zuschauer. Ein besonders schwerer Vorfall ereignete sich im August 2017 in der Partie zwischen Turbine Leipzig und Eintracht Holzhausen. Ein Spieler des Gastvereins soll seinen Kopf nach einer Roten Karte gegen den Kopf des Schiedsrichters gestoßen haben. Der für Mittwoch, den 11. April, angesetzte Termin am Amtsgericht Leipzig fiel aus.
Zwar waren der Angeklagte, sein Verteidiger, der Richter und die Staatsanwaltschaft erschienen – es fehlte jedoch unentschuldigt der wichtigste Zeuge: Der attackierte Schiedsrichter. Der wegen Körperverletzung angeklagte Amateurkicker wollte sich nicht äußern. Sein Anwalt begründete das Schweigen mit der Anwesenheit eines Journalisten.
Laut Richter hatte der Beschuldigte einen schriftlichen Strafbefehl erhalten, dagegen jedoch Einspruch eingelegt. Somit kommt es nun zur öffentlichen Hauptverhandlung. Die Staatsanwaltschaft lehnte eine Einstellung des Verfahrens ab. Der Prozess soll nun Anfang Mai stattfinden.
Dass Fußballspiele vor Gericht in die Verlängerung gehen, passiert gelegentlich. Im November 2017 hatte das Landgericht Leipzig über eine Schmerzensgeldklage entschieden, weil ein Spieler einem anderen durch ein Foul das Bein gebrochen hatte. Der Geschädigte konnte ein halbes Jahr nicht spielen und musste seine Ausbildung unterbrechen. Die Klage blieb jedoch ohne Erfolg, da die Richterin weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit erkannte.
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