Ein in antifaschistischen Kreisen als „Messer-Kevin“ bekannter Legida-Teilnehmer darf weiter darauf hoffen, um eine Gefängnisstrafe herumzukommen. Jene hatte im April das Amtsgericht ausgesprochen, weil der Angeklagte nicht nur Pfefferspray gegen Protestierende eingesetzt hat, sondern diese an einem anderen Tag im Leipziger Hauptbahnhof auch mit einem Messer eingeschüchtert haben soll. Für die Existenz des Messers sieht das Landgericht im Berufungsprozess bislang jedoch keine Beweise.

Ein Legida-Teilnehmer, der vor mehr als zwei Jahren mehrmals Protestierende angegriffen beziehungsweise eingeschüchtert hat, darf weiterhin auf eine reduzierte Strafe hoffen. Im April 2017 hatte das Amtsgericht den heute 46-jährigen Kevin D. zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Im nun vor dem Landgericht stattfindenden Berufungsprozess deutet sich eine geringere Strafe an.

Kevin D. hat mittlerweile eingeräumt, im November 2015 am Rande einer Legida-Versammlung Pfefferspray gegen Protestierende eingesetzt zu haben. Er habe sich von diesen bedroht gefühlt und verwies auf zahlreiche Angriffe auf Legida-Teilnehmer im Laufe der vergangenen Jahre. Seiner Darstellung, dass Gegendemonstranten über Absperrgitter geklettert seien, widersprach jedoch beim ersten Landgerichtstermin vor einigen Wochen ein Polizeiobermeister.

Messer oder “Tactical Pen”?

Im April war D. zudem verurteilt worden, weil er nach Überzeugung des Gerichts im Oktober 2015 mit einem Messer einige Personen eingeschüchtert haben soll, die im Leipziger Hauptbahnhof gerade vom Pegida-Gegenprotest aus Dresden zurückgekehrt waren. Unstrittig ist, dass er einen messerähnlichen Gegenstand in der Hand hielt und „Verpisst euch!“ rief. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und die Richter am Landgericht gaben jedoch bereits an, im von einem Journalisten angefertigten Video nicht mit Sicherheit ein Messer erkennen zu können. Laut Angeklagtem handelt es sich bei dem Gegenstand um einen sogenannten Tactical Pen; einen Kugelschreiber, der wegen seiner Aluminiumhülle gleichzeitig als Waffe und Glasbrecher geeignet ist.

Beim zweiten Termin in dieser Woche wurden weitere Zeugen vernommen, darunter der erwähnte Journalist. Er sagte, er sei „sich bis heute sehr sicher, dass es ein Messer war“, und begründete dies mit seiner damaligen Wahrnehmung und der von dem Gegenstand empfundenen Bedrohung. Bereits am ersten Verhandlungstag hatten zwei Zeugen angegeben, ein Messer gesehen zu haben – sie gehörten zu den Personen, die zuvor in Dresden gegen Pegida demonstriert hatten.

Ein Journalist im Verhör

Auffallend umfassend sollte sich der Journalist zu seinem Beruf äußern. So wurde er von den Richtern unter anderem gefragt, warum bis auf den Angeklagten im Video alle Personen unkenntlich gemacht wurden, wie genau seine Tätigkeiten als Journalist aussähen und warum er es ablehne, die staatlichen Behörden bei der Ermittlung zu unterstützen. Er verwies unter anderem auf die Debatte rund um die Bitte der Polizei, dass Medien ihre Aufnahmen von den G20-Ausschreitungen einreichen sollen. Mehrere Journalistenverbände und große Medien, darunter der NDR, die Süddeutsche Zeitung und die taz, hatten diese Aufforderung zurückgewiesen.

Aus Gründen des Quellenschutzes ist es Journalisten im Sinne der freien Berichterstattung grundsätzlich möglich, Zeugenaussagen und die Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden zu verweigern. Der Hintergrund ist neben dem Schutz der Rechte Dritter zum Beispiel die Gewährleistung der Berichterstattung auch über Strafverfolgungsbehörden selbst zu ermöglichen.

Einmal mehr zeigte sich zudem die politische Komponente in diesem Prozess.

Von beiden an jenem Tag geladenen Zeugen waren offenbar die Adressen in Neonazikreisen gelandet und im Internet publiziert oder zumindest angedeutet worden. Dass im Gerichtssaal anwesende Publikum musste zudem mehrmals darauf hingewiesen werden, nicht zu twittern beziehungsweise während der Verhandlung die Handys nicht zu bedienen. Nach dem ersten Verhandlungstag hatte es bereits Beschwerden darüber gegeben, dass eine Person von anderen Fotos angefertigt hätte.

Nach derzeitigem Stand sollen keine weiteren Zeugen geladen werden. Am Dienstag, 12. Dezember 2017, wird die Verhandlung fortgesetzt. Dann ist nach Angaben des Gerichts auch mit einem Urteil zu rechnen.

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