Für FreikäuferEs war die härteste Strafe, die unser Rechtssystem vorsieht: Unter anderem wegen zweifachen Mordes, Raub mit Todesfolge und Störung der Totenruhe verurteilte das Landgericht Faouzi A. (37) am Donnerstag zu einer lebenslangen Haftstrafe. Zudem erkannte die Kammer auf eine besondere Schwere der Schuld. Sie sah es als erwiesen an, dass der Tunesier zwei Landsleute auf grausame Weise tötete, die Leichen anschließend zerstückelte und im Theklaer Baggersee versenkte.
Regungslos nahm der Angeklagte kurz nach 14 Uhr sein Strafmaß entgegen. Zwischendurch trank er zweimal Schlucke aus einer Colaflasche, schien sogar kurz zu lächeln, während der Dolmetscher die Worte des Vorsitzenden Richters Hans Jagenlauf wiedergab. In denen schilderte er den Hergang der brutalen Tat in der Nacht zum 23. Juli 2016: Wie Faouzi A. an der Wohnungstür klingelte, auf seinen Landsmann Ali T. (37) und dessen Frau Hadia B. (32) mit einem Hammer einschlug, anschließend in einem regelrechten „Overkill“ mit einem Messer zustach, die Körper professionell zerteilte und später per Koffer im Linienbus zum Baggersee in Thekla brachte. Dort tauchten ab 28. Juli 2016 zum Entsetzen der Badegäste die ersten Leichenteile auf. Am 1. August wurde Faouzi A. festgenommen.
Im Verlauf des seit Mai 2017 laufenden Prozesses hatte Faouzi A. die grausige Tat nach anfänglichem Schweigen überraschend eingeräumt. Er habe in der fraglichen Nacht unter massivem Einfluss von Alkohol und Cannabis gestanden, ließ er seinen Anwalt erklären. Dem Verbrechen soll nach seiner Darstellung ein Streit um Lohnzahlungen vorangegangen sein. Der vorbestrafte Tunesier, der schon in seinem Heimatland im Gefängnis saß und 2013 nach Deutschland kam, hatte Ali T. in Leipzig kennengelernt, mit ihm illegal auf verschiedenen Baustellen gearbeitet, mehrere Monate in der Wohnung des Landsmannes und seiner Frau gelebt. Als sich die Beziehung zu dem befreundeten Ehepaar abkühlte, zog er aus. Sein Asylantrag war da längst abgelehnt.
Das Gericht nahm ihm seine Version eines Streits mit Ali T. jedoch nicht ab. Vielmehr sei der Angeklagte am 20. Juli 2016 faktisch pleite gewesen und habe sich in dieser Situation entschlossen, seine Opfer zu überfallen und Gegenstände aus deren Besitz zu verkaufen. „Es ging hier ausschließlich um die Vermögenswerte“, so der Vorsitzende, der Faouzi A. auch im Nachgang der Tat eine erschreckende Abgebrühtheit bescheinigte. „Sie haben in grausamer Weise zwei Menschen getötet und noch darüber hinaus ihre Rechte verletzt“, betonte Jagenlauf. Wie auch Oberstaatsanwältin Claudia Laube sah das Gericht trotz einer Persönlichkeitsstörung des Angeklagten, der nach eigenen Angaben seit einem Motorradunfall 2003 Stimmen hört und unter Anfällen leidet, keine Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit. Verteidiger Malte Heise hatte in seinem Plädoyer dagegen nur auf Totschlag erkannt, jedoch auf einen konkreten Strafantrag verzichtet.
Die lebenslange Haft mit dem Zusatz der besonderen Schuldschwere schließt eine Entlassung des Angeklagten nach 15 Jahren, die andernfalls denkbar wäre, mit hoher Wahrscheinlichkeit aus. Vielmehr wird Faouzi A. möglicherweise 20 Jahre oder mehr hinter Gittern verbringen. Sein Verteidiger ließ auf Nachfrage offen, ob er Revision gegen das Urteil einlegen wird. Er werde das in Ruhe mit seinem Mandanten besprechen, so Rechtsanwalt Heise.
In die Sanktion flossen auch drei Jahre wegen mittelbarer Freiheitsberaubung ein. Hintergrund: Faouzi A. hatte zunächst zwei andere Tunesier fälschlicherweise der Tat bezichtigt. Einer von ihnen kam durch seine Aussage von November bis Januar unschuldig in Untersuchungshaft.
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