Einer der Verdächtigen im Zusammenhang mit dem Naziangriff in Connewitz am 11. Januar 2016 muss ins Gefängnis – allerdings aus anderen Gründen. Am 20. Oktober 2015 hat Kevin D. (45) im Leipziger Hauptbahnhof mehrere aus Dresden zurückkehrende Pegida-Gegendemonstranten mit einem Messer genötigt. Drei Wochen später setzte er nach einer Legida-Veranstaltung Pfefferspray ein. Das Amtsgericht Leipzig hat ihn nun zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
„Selbst mir als langjährigen Richter bleibt da der Mund offen stehen“, bekundete Stefan Blaschke in seiner Urteilsbegründung. Der Verurteilte Kevin D. verfügte bis dahin über 14 Einträge im Bundeszentralregister, darunter mehrfach Körperverletzungen, Beleidigungen, Sachbeschädigungen, Raub und Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte.
Vor allem in den 90er und zu Beginn der 2000er Jahre war D. aktiv. Zuletzt ließ es der 45-Jährige etwas ruhiger angehen und sammelte wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Beleidigung und eines Vergehens im Zusammenhang mit Arzneimitteln „lediglich“ Geldstrafen zwischen 400 und 900 Euro.
Dennoch: Die Länge seines Vorstrafenregisters dürfte D. nun ins Gefängnis bringen – sofern er nicht erfolgreich Berufung oder Revision einlegt. Im Oktober 2015 soll er im Leipziger Hauptbahnhof mit einem Messer auf Gegendemonstranten losgegangen und diesen „Verpisst euch!“ zugerufen haben. Drei Wochen später lieferte er sich im Anschluss an eine Legida-Versammlung ein Wortgefecht mit Gegendemonstranten – und setzte schließlich Pfefferspray gegen diese ein.
Amtsrichter Blaschke sah die Vorwürfe als erwiesen an und verurteile D. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten – ohne Bewährung. Die Staatsanwältin hatte zuvor eine Bewährungsstrafe gefordert; Verteidiger Arndt Hohnstädter plädierte auf Freispruch.
Sowohl für den Richter als auch die Staatsanwältin bestanden von Beginn an offenbar wenig Zweifel daran, dass die Vorwürfe gegen den Beschuldigten berechtigt sind. Die Staatsanwältin stellte den Zeugen in der Regel keine Fragen und Richter Blaschke deutete bereits zu Beginn an, dass auf einem vorgeführten Video ein Messer klar zu erkennen sei. Hohnstädter erklärte hingegen, es könnte sich um eine E-Zigarette handeln.
Das Video hatte ein während der Messerattacke anwesender Journalist angefertigt. Genau wie einige andere damals Anwesende bestätigte er vor Gericht erneut, damals mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Messer und ein entsprechendes Bedrohungsszenario gesehen zu haben.
Im und vor dem Gerichtsgebäude warteten derweil bekannte Neonazis, darunter eine weitere Person, gegen die wegen des 11. Januar 2016 ein Ermittlungsverfahren läuft. Ein Sympathisant des Angeklagten fertigte zudem ein Foto von anwesenden Zeugen und deren Unterstützern an.
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E-Zigarette…man könnte fast meinen, der Herr “Rechts”anwalt hätte Humor.^^