Dieser Post kommt ihn möglicherweise teuer zu stehen: Weil er ein Foto des Vernichtungslagers Auschwitz mit einem beigefügten „Refugees Welcome“ und dem Kommentar „Hereinspaziert, Platz ist für alle da“ geteilt haben soll, muss Dirk M. nun 2.500 Euro Geldstrafe zahlen. Laut Anklageschrift teilte der 34-jährige Taxifahrer das fragliche Foto auf Facebook und einer weiteren Internetseite zu einem Zeitpunkt vor dem 13. September 2015. Zu sehen war das Eingangstor des Vernichtungslagers Auschwitz mit dem berüchtigten Schriftzug „Arbeit macht frei.“

Dirk M. wollte sich zur Verhandlung am Dienstag nicht zum Vorwurf der Volksverhetzung äußern. Zeuge Frank B. (57) beschrieb, wie er im Internet eher zufällig auf das Bild gestoßen war und daraufhin Anzeige erstattet hatte. „Für mich war in dem Moment eine Grenze überschritten. Mit dem Bild war jemand darauf aus, billigend in Kauf zu nehmen, dass Menschen beziehungsweise Flüchtlinge getötet werden.“

Strafverteidiger Roland Ulbrich sah das anders und stellte die fragwürdige Aufnahme in den Kontext einer Unterbringung Geflüchteter im ehemaligen KZ, wie sie 2015 ernsthaft diskutiert worden war. Daher ließe sich der Beitrag auch als satirischer Protest auffassen. „Wir brauchen einen Diskurs, den kann man nur erreichen, wenn man nicht strafrechtlich bedroht wird. Wir tun uns keinen Gefallen damit, auf diese Weise zu kriminalisieren“, sagte der Jurist und forderte Freispruch für seinen Mandanten.

Für Staatsanwalt Tobias Merkel gab es dagegen keine Zweifel an der Absicht, mit dem Bild eine Sympathie für die Einquartierung geflüchteter Menschen in einem Vernichtungslager auszudrücken. Gerade Auschwitz löse beim Betrachter klare Assoziationen aus. Hinweise auf Ironie und Satire gingen aus dem einer breiten Masse zugänglichen Post nicht hervor. Auch für eine technische Manipulation erkannte Merkel keine Anzeichen, beantragte daher 3.000 Euro Geldstrafe.

Amtsrichter Dieter Sedlatschek griff diese Argumente in seiner Urteilsbegründung auf. „Ein Dritter kann nur sagen, da sollen Flüchtlinge rein“, schloss er andere Deutungsmöglichkeiten des Fotos aus und verhängte 100 Tagessätze zu je 25 Euro gegen den Angeklagten. Der nicht vorbestrafte Vater zweier Kinder hatte auf ein Schlusswort verzichtet, nahm die Entscheidung reglos zur Kenntnis.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Es gibt 6 Kommentare

Naja, ich hatte unter “Erläuterungen” etwas Ausführlicheres verstanden. Das zumindest gehört hier m.E. nicht rein.

Eine beiläufige Erwähnung vielleicht schon eher, das stimmt. Aber wie gesagt, mir ging es hier erstmal um eine möglichst neutrale Dokumentation. Trotzdem nehme ich Ihren Hinweis für die Zukunft zur Kenntnis, vielen Dank dafür. MfG Lucas Böhme

Ein Porträt des Herrn Strafverteidigers hatte mir da auch nicht vorgeschwebt…obwohl, in einem gesonderten Artikel wäre es bestimmt sehr aufschlussreich.

Nein. Eine Anmerkung in einem Nebensatz tut’s auch:
Etwa so:
Strafverteidiger A, auch bekannt als B-Mitglied und Vorsitzender von C, sah das anders.

@Dominik: Als Prozessbeobachter und Autor des vorliegenden Artikels möchte ich darauf hinweisen, dass dies ein sachlicher Gerichtsbericht ist und kein Porträt des Herrn Strafverteidigers. Aus Ulbrichs (m.M.n., höflich gesagt, sehr weit hergeholter) Argumentation möge jeder Leser für sich seine Schlüsse ziehen, ggf. die Suchmaschine anwerfen und sich Informationen holen. Und das dürfte doch nicht zu viel verlangt sein 😉

Ein paar Erläuterungen, bezüglich Herkunft und politischer Aktivitäten des Herrn Strafverteidigers wären für mich hilfreich gewesen. Ich finde es äußerst lästig, wenn man jede Peron erst googeln muss. Oder sollte man alle Juristen namentlich kennen?

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