Dieser Post kommt ihn mรถglicherweise teuer zu stehen: Weil er ein Foto des Vernichtungslagers Auschwitz mit einem beigefรผgten โ€žRefugees Welcomeโ€œ und dem Kommentar โ€žHereinspaziert, Platz ist fรผr alle daโ€œ geteilt haben soll, muss Dirk M. nun 2.500 Euro Geldstrafe zahlen. Laut Anklageschrift teilte der 34-jรคhrige Taxifahrer das fragliche Foto auf Facebook und einer weiteren Internetseite zu einem Zeitpunkt vor dem 13. September 2015. Zu sehen war das Eingangstor des Vernichtungslagers Auschwitz mit dem berรผchtigten Schriftzug โ€žArbeit macht frei.โ€œ

Dirk M. wollte sich zur Verhandlung am Dienstag nicht zum Vorwurf der Volksverhetzung รคuรŸern. Zeuge Frank B. (57) beschrieb, wie er im Internet eher zufรคllig auf das Bild gestoรŸen war und daraufhin Anzeige erstattet hatte. โ€žFรผr mich war in dem Moment eine Grenze รผberschritten. Mit dem Bild war jemand darauf aus, billigend in Kauf zu nehmen, dass Menschen beziehungsweise Flรผchtlinge getรถtet werden.โ€œ

Strafverteidiger Roland Ulbrich sah das anders und stellte die fragwรผrdige Aufnahme in den Kontext einer Unterbringung Geflรผchteter im ehemaligen KZ, wie sie 2015 ernsthaft diskutiert worden war. Daher lieรŸe sich der Beitrag auch als satirischer Protest auffassen. โ€žWir brauchen einen Diskurs, den kann man nur erreichen, wenn man nicht strafrechtlich bedroht wird. Wir tun uns keinen Gefallen damit, auf diese Weise zu kriminalisierenโ€œ, sagte der Jurist und forderte Freispruch fรผr seinen Mandanten.

Fรผr Staatsanwalt Tobias Merkel gab es dagegen keine Zweifel an der Absicht, mit dem Bild eine Sympathie fรผr die Einquartierung geflรผchteter Menschen in einem Vernichtungslager auszudrรผcken. Gerade Auschwitz lรถse beim Betrachter klare Assoziationen aus. Hinweise auf Ironie und Satire gingen aus dem einer breiten Masse zugรคnglichen Post nicht hervor. Auch fรผr eine technische Manipulation erkannte Merkel keine Anzeichen, beantragte daher 3.000 Euro Geldstrafe.

Amtsrichter Dieter Sedlatschek griff diese Argumente in seiner Urteilsbegrรผndung auf. โ€žEin Dritter kann nur sagen, da sollen Flรผchtlinge reinโ€œ, schloss er andere Deutungsmรถglichkeiten des Fotos aus und verhรคngte 100 Tagessรคtze zu je 25 Euro gegen den Angeklagten. Der nicht vorbestrafte Vater zweier Kinder hatte auf ein Schlusswort verzichtet, nahm die Entscheidung reglos zur Kenntnis.

Das Urteil ist noch nicht rechtskrรคftig.

In eigener Sache: Lokaler Journalismus in Leipzig sucht Unterstรผtzer

https://www.l-iz.de/bildung/medien/2017/01/in-eigener-sache-wir-knacken-gemeinsam-die-250-kaufen-den-melder-frei-154108

So kรถnnen Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstรผtzen:

Es gibt 6 Kommentare

Naja, ich hatte unter โ€œErlรคuterungenโ€ etwas Ausfรผhrlicheres verstanden. Das zumindest gehรถrt hier m.E. nicht rein.

Eine beilรคufige Erwรคhnung vielleicht schon eher, das stimmt. Aber wie gesagt, mir ging es hier erstmal um eine mรถglichst neutrale Dokumentation. Trotzdem nehme ich Ihren Hinweis fรผr die Zukunft zur Kenntnis, vielen Dank dafรผr. MfG Lucas Bรถhme

Ein Portrรคt des Herrn Strafverteidigers hatte mir da auch nicht vorgeschwebtโ€ฆobwohl, in einem gesonderten Artikel wรคre es bestimmt sehr aufschlussreich.

Nein. Eine Anmerkung in einem Nebensatz tutโ€™s auch:
Etwa so:
Strafverteidiger A, auch bekannt als B-Mitglied und Vorsitzender von C, sah das anders.

@Dominik: Als Prozessbeobachter und Autor des vorliegenden Artikels mรถchte ich darauf hinweisen, dass dies ein sachlicher Gerichtsbericht ist und kein Portrรคt des Herrn Strafverteidigers. Aus Ulbrichs (m.M.n., hรถflich gesagt, sehr weit hergeholter) Argumentation mรถge jeder Leser fรผr sich seine Schlรผsse ziehen, ggf. die Suchmaschine anwerfen und sich Informationen holen. Und das dรผrfte doch nicht zu viel verlangt sein ๐Ÿ˜‰

Ein paar Erlรคuterungen, bezรผglich Herkunft und politischer Aktivitรคten des Herrn Strafverteidigers wรคren fรผr mich hilfreich gewesen. Ich finde es รคuรŸerst lรคstig, wenn man jede Peron erst googeln muss. Oder sollte man alle Juristen namentlich kennen?

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