Der 14. November 2015 ging als rabenschwarzer Tag in die Annalen der BSG Chemie ein. Vor Anpfiff lieferten sich rivalisierende Fans und Spieler eine Schlägerei. Der Leutzscher Kapitän Stefan Karau kassierte einen Faustschlag. Das Heimspiel gegen Rapid Chemnitz wurde daraufhin gar nicht erst angepfiffen. Seit Montag wird einem Beteiligten der Prozess gemacht. Beim Prozessauftakt stand allerdings jemand anderes im Mittelpunkt.
Mit dieser Reaktion hatte Frank Kühne (57) ganz sicher nicht gerechnet. Nachdem der Unternehmer mit seiner schwammigen Aussage zu den Vorfällen auf dem Stadionparkplatz fertig war, nutze Amtsrichterin Heike Gunter-Gröne die Gelegenheit, dem Chemie-Boss ihre persönliche Meinung zu dem Verfahren zu übermitteln. „Das ist ein richtiger Shame, der hier in den Akten steht“, polterte die Vorsitzende. Die Aussagen von Zeugen seien ungenau, die beteiligten Vereine würden sich außerdem von Gewalttätern nicht ausreichend distanzieren. „Es gab Schwerverletzte“, mahnte Günter-Gröne. „Überwiegend auf Chemnitzer Seite.“
Laut Anklage soll Mirko S. (33) den Chemie-Kapitän während der Rangelei geschlagen, aber nicht verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Rapid-Fan versuchte Körperverletzung vor. Der bestreitet die Tat.
Was vor Anpfiff des Landesliga-Spiels genau passiert ist, ließ sich am Montag nicht aufklären. Kühne bestätigte nur, dass die Schlägerei stattgefunden habe. Den Faustschlag, um den sich der Prozess dreht, habe er nicht wahrgenommen.
Laut einem Medienbericht soll ein Chemnitzer beim Aussteigen aus einem Fanbus „Heil Hitler“ gerufen haben. Daraufhin seien laut Polizeiangaben 15 Chemiker in Richtung Gästeblock gerannt. Bei der Auseinandersetzung sollen sechs Rapid-Anhänger leicht verletzt worden sein.
Mirko S.’ Facebook-Profil stützt die Vermutung von Augenzeugen, der mutmaßliche Angreifer käme aus dem Umfeld der Chemnitzer Hooliganszene. Der Angeklagte sympathisiert in dem sozialen Netzwerk offen mit dem Chemnitzer FC, allerdings auch mit Rapid Chemnitz und der NPD. Weil Stefan Karau und ein Polizist der Verhandlung am Montag urlaubsbedingt fernblieben, kann das Urteil erst am 27. Januar gesprochen werden.
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