Irgendwie wollten es die Leipziger Ermittler unbedingt wissen, nachdem schon die Dresdner seit fünf Jahren versucht hatten herauszukriegen, wo denn nun die sächsische Politik eigentlich die Linie für zulässige und für strafbare Demonstrationen gezogen hat. Dass auch schon eine Geste als Aufruf zu einer Straftat gewertet werden kann, verblüfft jetzt den Leipziger Rechtsanwalt Jürgen Kasek.
Er ist ja auch noch Landesvorsitzender der Grünen und immer wieder prominent dabei, wenn in Leipzig gegen aufmarschierende Rechtsextreme und Kuschelrechte demonstriert wird. Und dass gegen ihn ermittelt wurde, erfuhr er auch nur beiläufig und verspätet.
Die Polizei hatte ein Ermittlungsverfahren gegen ihn angestrengt. Doch dieses Verfahren wurde durch die Staatsanwaltschaft Leipzig aufgrund mangelnden Tatverdachts inzwischen eingestellt. Konkret war Kasek vorgeworfen worden, am 9. November 2015 in Leipzig mittels einer Handbewegung und dem Satz „Hier bleiben wir“ eine mehr als hundertköpfige Sitzblockade auf dem Leipziger Innenstadtring verursacht zu haben.
Die Ermittlungen beliefen sich dabei auf die Störung einer angemeldeten und nicht verbotenen Versammlung, gem. § 22 sächsVersG.
„Der Versuch dieser Anzeige erweckt den Eindruck, gezielt gegen meine Person vorzugehen. Zum maßgeblichen Zeitpunkt war ich gar nicht Teil der Demonstration, dies war den Beamten vor Ort bekannt. Die Vorwürfe der Polizisten können nur als haltlos und falsch bezeichnet werden. Daher habe ich meinerseits Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung gegen die Beamten gestellt“, erklärt Kasek zu dem Vorgang. Und ordnet in ein größeres Bild ein, mit dem friedliche Gegenproteste gegen die um sich greifenden rechtslastigen und ausländerfeindlichen Demonstrationen immer wieder kriminalisiert werden.
„In den vergangenen Monaten wurde mehrfach versucht Menschen zu kriminalisieren, die sich friedlich an Demonstrationen gegen die *GIDA-Bewegungen engagieren“, sagt er. Prägnantes Beispiel sei das Ermittlungsverfahren gegen die Bundestagsabgeordnete Monika Lazar und die Landtagsabgeordnete Juliane Nagel.
Die Anzeigen kommen dabei oft genug direkt aus dem Umfeld der rechtsextremen Kundgebungsanmelder – in Dresden 2011 schon emsig praktiziert.
„Anzeigen gegen Teilnehmende der vielfältigen antirassistischen Bündnisse im Freistaat sind leider keine Seltenheit. Sei es in Leipzig, wo sich ein Teilnehmer mit einem angemeldeten Megafon dem Vorwurf der Störung der öffentlichen Sicherheit konfrontiert sah oder in Dresden, wo die Anmelderin von GEPIDA eine Anzeige erhielt, weil sie auf dem falschen Platz stehe: Es entsteht der Eindruck, dass Menschen in Sachsen davon abgehalten werden sollen, friedlich gegen Hass und rechte Hetze auf die Straße zu gehen“, kommentiert Kasek die Entwicklung, bei der sächsische Ermittler immer wieder auch dann mitspielen, wenn sichtlich nicht mal ein Verdacht auf eine Straftat besteht.
Und das hat Folgen. Denn Ziel dieser Anzeigen ist ja eindeutig, Menschen von einem Protest gegen die rechten Umtriebe abzuschrecken, wenn schon die bloße Anwesenheit bei Gegendemonstrationen derart leicht zu einer Anzeige führen kann.
„Dabei ist gerade jetzt die Zivilgesellschaft gefordert, die Ministerpräsident Stanislaw Tillich immer wieder bittet, sich gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit zu engagieren“, sagt Kasek. „Aber wir brauchen ein breites Bündnis von Menschen, eine Zivilgesellschaft, die sich für ein friedliches Miteinander einsetzt und rechte Parolen enttarnt und ihnen mit Fakten deutlich widerspricht.“
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