Der ehemalige Leipziger NPD-Stadtratskandidat und heutige „Die Rechte“-Landesvorsitzende Alexander Kurth (36) muss sich wegen unerlaubten Waffenbesitzes vor dem Amtsgericht verantworten. Bei einer Wohnungsdurchsuchung im Juli 2013 waren ein Wurfstern und zwei Schlagringe gefunden worden. Unklar ist, ob diese Kurth oder seinem damaligen Mitbewohner gehörten.

Als die Polizei am 2. Juli 2013 eine Wohnung in der Georg-Schumann-Straße durchsuchte, war sie eigentlich auf der Suche nach einer Pistole und einem sogenannten „Totschläger“. Die beiden illegalen Waffen wollte ein anonymer Informant im August 2012 in Kurths ehemaliger Wohnung gesehen haben. Stattdessen fanden die Polizisten fünf illegale Böller sowie einen Wurfstern und zwei Schlagringe. Der dem Legida-Unterstützerbündnis „Wir lieben Sachsen/Thügida“ angehörende Kurth ist nun wegen des vorsätzlichen Besitzes dreier verbotener Waffen angeklagt.

Zu Beginn der Verhandlung wollte sein Strafverteidiger Mario Thomas zunächst feststellen lassen, dass der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Leipzig rechtswidrig gewesen sei und die gefundenen Gegenstände deshalb nicht verwertet werden dürften. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft entgegnete, dass es sich bei dem Informanten um eine sogenannte „Vertrauensperson“ handelte, welche grundsätzlich geeignet sei, einen Anfangsverdacht zu rechtfertigen. Zudem könnten sogenannte „Zufallsfunde“ laut Rechtsprechung verwertet werden. Das Gericht folgte diesen Ausführungen und stellte den Antrag des Verteidigers zurück.

Zwei Polizisten, die an der Durchsuchung der Wohnung beteiligt waren, schilderten, dass sie in einem Wohnraum die Schlagringe und im Nachttisch eines Schlafzimmers den Wurfstern fanden. Obwohl ihnen nach eigenen Angaben bekannt war, dass Kurth sich die Wohnung mit einer weiteren Person teilte, suchten sie offenbar nicht nach Anhaltspunkten, wer dieses Schlafzimmer nutzte. „Es ging nur darum, eine Waffe zu finden“, so der Polizeibeamte Ralph E. (55). „Alles andere hat uns nicht interessiert.“

Zumindest ein Teil der Inneneinrichtung blieb ihm dennoch in Erinnerung: „Es war deutlich zu erkennen, dass der Wohnungsinhaber der rechten Szene zuzuordnen ist.“ Zu sehen war demnach unter anderem eine Reichskriegsflagge.

Ein Zeuge, der damals auf derselben Etage wohnte, trug ebenfalls nichts zur Erhellung des Sachverhaltes bei. Dass andere Personen als Kurth die Wohnung genutzt haben könnten, wollte er weder bestätigen noch ausschließen. Die Frage, ob es irgendein nachbarschaftliches Verhältnis gegeben habe, verneinte der Zeuge, dessen Begleitung dem Angeklagten beim Herausgehen „alles Gute“ wünschte.

Der damalige Mitbewohner von Kurth war trotz Ladung nicht als Zeuge erschienen. Deshalb konnte kein Urteil gesprochen werden. Strafverteidiger Thomas hatte während der Verhandlung eine Erklärung abgegeben, wonach auf einem auf dem Nachttisch befindlichen Foto jener Mitbewohner mitsamt seiner Freundin zu sehen sei. Wem die gefundenen Waffen tatsächlich gehören, wird sich frühestens Anfang Mai klären. Dann wird der Prozess fortgesetzt.

Kurth war im Mai 2014 als NPD-Kandidat für die Stadtratswahl angetreten. Wegen einer Vorstrafe hätte er eigentlich nicht kandidieren dürfen. Ein Teil der Wahl musste deshalb wiederholt werden. Kurth war 2009 wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung verurteilt worden. Schon 2003 war er an einem Überfall auf „Prinzen“-Sänger Sebastian Krumbiegel beteiligt und war deshalb zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

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Kann man den nicht zur Not für seinen komischen Gesichtsausdruck verknacken? Wenn der böse guckt mach ich mir vor lachen fast ins Hemd, dagegen gibts doch bestimmt irgendeinen Paragraphen. Gibt doch so viele.

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