Adrian T. (25) ist für das Amtsgericht Leipzig kein Unbekannter. Am Montag stand er wegen zwei LEGIDA-Veranstaltungen vor Gericht, eigentlich außerhalb seiner gewöhnlichen Straftatbereiche, des Erschleichens von Leistungen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm einen Flaschenwurf und eine Beamtenbeleidung vor. Der 25-Jährige zeigte sich teilweise geständig, wurde von Strafrichterin Hahn allerdings aufgrund seiner bisherigen begangenen Straftaten zu einem Jahr und einem Monat Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Am Mittwochvormittag war Adrian T. angeklagt. Er soll am 30. Januar 2015 eine Flasche in Richtung abziehender LEGIDA-Teilnehmer am Hauptbahnhof geworfen haben. Knapp einen Monat später, am 23. Februar, soll der 25-Jährige einen Beamten beleidigt haben, wieder während einer LEGIDA-Veranstaltung.
Nach eigenen Angaben habe er beide Male demonstriert. „Ich war betrunken an dem Abend“, sagte T. zum Geschehen während der Abendstunden im Januar aus. „Meine Freunde waren der Meinung, dass es so gewesen ist“, räumte der Angeklagte die eigene Schuld ein. Der Beamte Dennis K. (32) hatte ihn beim Wurf gesehen, später wurde der Werfer durch eine andere Polizeieinheit herausgezogen. Besonders betrunken wirkte er damals scheinbar nicht, ein Alkoholtest wurde nicht gemacht. Ob jemand getroffen oder verletzt wurde, konnte die Polizei nicht mehr feststellen.
Im Februar fühlte sich der Bundespolizist Michael K. (38) von ihm beleidigt. Wieder war es beim Abmarsch am Hauptbahnhof von LEGIDA in den Abendstunden. Beamte versuchten, Platzverweise durchzusetzen und drängten dabei Gegendemonstranten von der Straße vor dem Gebäude, darunter auch Adrian. Er rief in Richtung der Polizisten „du Fotze“ und machte eine Onanierbewegung, so der Beamte. „Es sollte eigentlich einem LEGIDA Teilnehmer gelten“, so T. zum Vorwurf und entschuldigte sich bei dem 38-Jährigen. Michael K. war sich allerdings vor Gericht ganz sicher, dass er gemeint war. „Ich hatte nicht den Eindruck, dass es jemandem anderes gelten sollte.“
T. wurde bereits mehrfach verurteilt, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und räuberischer Erpressung, teilweise bereits als Jugendlicher. Seine meisten Straftaten hatte er durch Schwarzfahren begangen. Von Erfolg gekrönt war sein bisheriger Lebensweg bisher nicht. Zurzeit sei er wohnungs- und arbeitslos. Einen Schulabschluss besitzt er nicht. „25 Jahre und bisher nur Mist gebaut“, merkte die Vorsitzende an.
Die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung sahen die Straftatbestände unbestreitbar verwirklicht. Richterin Hahn sah sich gezwungen, aufgrund der bisherigen Verurteilungen unter Einbezug zwei anderer Urteile aus 2015 eine Gesamtstrafe von einem Jahr und einem Monat zu verhängen. „Sie beschäftigen seit Jahren die Gerichte“, so die Vorsitzende. Beim Flaschenwurf sah sie keine Milderungsumstände. „Da hätte man auch Menschen treffen können.“
„Sie haben sich nicht in Griff“, wies sie den Angeklagten auf sein bisheriges Verhalten hin. Ihr sei klar, dass dieses Urteil wahrscheinlich nicht rechtskräftig werden würde. Der Angeklagte habe die Möglichkeit, bis zur Berufung sein Leben zu ändern und auch Dinge vorzuweisen, die eine Besserung verdeutlichten. „Das würde ich ihnen wünschen“, so Hahn zum Abschluss.
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