In der Nacht zum 6. August verübten Unbekannte einen Anschlag auf den Polizeiposten in der Eisenbahnstraße. Die Täter warfen nach Behördenangaben gegen 4 Uhr einen Stein gegen die Eingangstür und setzten ein Polizeifahrzeug in Brand. In Tatortnähe ergriffen Polizisten sechs Verdächtige, die der linken Szene angehören sollen. Die mutmaßlichen Täter befinden sich seit 7. August wieder auf freiem Fuß. Sehr zum Unmut der Leipziger AfD.
In einer Pressemitteilung klagt Siegbert Droese über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, gegen die Verdächtigen keine Haftbefehle beantragt zu haben. “Der bearbeitende Staatsanwalt irrt, wenn er im vorliegenden Fall eine Wiederholungsgefahr nicht erkennt, um die Haftbefehle bestehen zu lassen. Mehr noch, der zuständige Staatsanwalt fördert geradezu eine Wiederholung, wenn er Straftäter wenige Stunden nach der Straftat – ohne die gesamte Härte des Gesetztes kennenzulernen – wieder freilässt“. (Fehler wie im Original)
Die Ausführungen lassen darauf schließen, dass sich der AfD-Kreisvorsitzende mit der Strafprozessordnung und Rechtsprechung nicht auskennt. Die sechs Tatverdächtigen, zwei Frauen und vier Männer im Alter von 16 bis 22 Jahren, waren von der Polizei nicht verhaftet, sondern vorläufig festgenommen worden. Haftbefehle können in Deutschland nur von einem Richter erlassen werden. Die Staatsanwaltschaft verzichtete in diesem Fall allerdings auf Haftanträge.
„Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht“, erläutert Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz die Rechtslage.
Mögliche Haftgründe sind Flucht-, Wiederholungs- oder Verdunkelungsgefahr. „Die Staatsanwaltschaft hat im vorliegenden Fall nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage zwar den dringenden Tatverdacht der gemeinschaftlichen Brandstiftung und Sachbeschädigung bejaht, aber das Vorliegen eines Haftgrundes bei den bisher nicht einschlägig vorbelasteten Beschuldigten verneint“, teilt Schulz mit.
„Für die ermittelnden Polizisten muss es doch einem Schlag ins Gesicht gleichkommen, wenn
sie Straftäter, die den Staat angreifen, stellen und verhaften, aber der bearbeitende Staatsanwalt die Straftäter wieder auf freien Fuß setzt“, meint Droese. „Dieser Staatsanwalt leistet mit seiner Fehlentscheidung einen unrühmlichen Beitrag dazu, dass Linksautonome sich weiter leisten können, unseren Staat anzugreifen, ohne ernsthafte Konsequenzen fürchten zu müssen.“ Erneut liegt der AfD-Politiker falsch.
Schulz betont, dass die Entscheidung auf dem konkreten Einzelfall beruhe und keineswegs zu verallgemeinern sei. „Auch stellt diese Entscheidung weder ein Präjudiz für eine bei Vorliegen neuer Tatsachen jederzeit mögliche erneute Prüfung der Voraussetzungen für den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls noch für die Straferwartung in dem nachfolgenden Strafverfahren dar“, so Schulz. Voreilige Rückschlüsse auf die Intensität der Strafen, die das Sextett erwarten könnten, scheinen demnach fehl am Platz.
Die Untersuchungshaft ist nicht – wie von Droese irrigerweise angenommen – eine rechtsstaatliche Sanktion sondern dient der Verfahrenssicherung. Die Zugehörigkeit zur linken Szene begründet für sich genommen auch noch keine Wiederholungsgefahr. Sollten die Verdächtigen allerdings erneut in politischen Zusammenhängen straffällig werden oder den Versuch unternehmen, sich der Justiz zu entziehen, müssten sie unter Umständen mit einer Inhaftierung bis zum Prozess rechnen.
Es gibt 6 Kommentare
Kleiner Schreibfehler, aber es ist bereits 2:04 Uhr:
Bisher wurde und wird nach meinen Informationen weiter versucht, das zu verhindern (u.a. von den Präsidenten, Vizepräsidenten bzw. den Kollegien der Rechnungshöfe).
Was Herr Schöler an Eindruck vermittelt, ist der Ablauf einer Haftprüfung, also die Beschreibung einer juristischen Erwägung.
Herr Freitag. weshalb lassen Sie Herrn Schöler nicht selber zu Wort kommen? Oder muss er Sie vorher um Ihre Meinung fragen? Weshalb legen Sie den größten Wert darauf, dass der zitierte S. Droese Mitglied der AfD ist? Wenn Sie die Ohren in Richtung der Zentren der sächsischen Politik – auch der Leipziger Politik – richten, dann bekommen Sie gleiche bzw. ähnliche Ansichten täglich zu hören. Man geht nur damit nicht an die Presse, um seinen angeblichen guten Ruf nicht zu beschädigen. Scheinheiligkeit in Perfektion. Aufgrund dieser unstrittigen Tatsache betrachte ich ihren Vergleich mit der Aufstellung eines Galgens bzw. von Lynchjustiz auch als eine Art Scheinheiligkeit.
Auch Sie Herr Freitag sollten endlich zur Kenntnis nehmen, dass die AfD in den Stadtrat von Leipzig und in das sächsische Parlament demokratisch gewählt wurde. Auch ich habe das zur Kenntnis genommen, obwohl ich weder Wähler war noch ein Mitglied der AfD bin.
Nun Schwamm darüber.
Auch bzw. besonders deshalb, weil ich sehr viel Energie für kommende Beiträge in der L-IZ benötige. Wenn alles wie geplant verläuft, wovon ich aufgrund des bereits erfolgten intensiven und zugleich hoffnungsvollen Gespräches mit Herrn Julke ausgehe, wird in der L-IZ in wenigen Wochen die umfangreiche, leicht verständliche, hochbrisante, spektakuläre und erstmalige Beitragsreihe “Kontrolle der Steuergelder – Kein Buch mit sieben Siegeln” beginnen. Erstmalig in der Geschichte der BRD bzw. des wieder vereinten Deutschlands.
Die L-IZ wäre dann zu dieser Thematik das Aushängeschild in Deutschland!!!
Weder Spiegel, Stern, Focus, Bild, Frankfurter Allgemeine, Süddeutsche, noch Funk und Fernsehen haben sich bisher an diese längst überfällige Thematik heran gewagt, was viel Gründe hat.
Sehr geehrte Leserinnen und Leser, bleiben sie schön neugierig!!! Schauen sie besonders in nächster Zeit öfters in die L-IZ rein, um den Start nicht zu verpassen!
Ich empfehle jeden, der an dieser umfangreichen Thematik besonders interessiert ist und deshalb besonders gut gewappnet sein möchte (gegenwärtig sind von mir 16 Beiträge geplant), in nächster Zeit mit dem Lesen / Hören meines Buches bzw. Hörbuches “Finanzrevisor Pfiffig aus der DDR” zu beginnen. Mir ist es übrigens Wurst, ob jemand diese Empfehlung als Werbung für mein Buch betrachtet. Auch deshalb, weil in der Zwischenzeit dieses Buch in ganz Deutschland eine nicht unbedeutende (auch politische) Rolle zu spielen beginnt. Bisher wurde und wird nach meinen Informationen weiter versucht, dass zu verhindern (u.a. von den Präsidenten, Vizepräsidenten bzw. den Kollegien der Rechnungshöfe). Ich habe jedoch sehr viel Dampf unter die Kessel gemacht! Mein Zug hat gewaltig Fahrt aufgenommen! Sehr gewaltig!!
Lieber Klaus,
zum Glück leben wir in einer Gesellschaft der Gewaltentrennung. Nicht immer leicht durchzuhalten, manchmal nicht einfach zu verstehen und ebenso wenig immer und überall eingehalten. Aber wir streben ein Ideal an, als Gesellschaft. “Ohne Ansehens der Person …” bedeutet, der Straftatbestand wird geprüft und die Gesellschaft (bei Ihnen als unterstellter “Volkswille” unterwegs) hat sich herauszuhalten. Sonst endet es rasch in Lynchjustiz 😉 Soweit zum Ideal. Ansonsten stellen Sie doch einfach – wie auch im Falle Böhm – einen Galgen auf dem Marktplatz auf. Offenbar würden es einige in der AfD gut finden – bis sie selbst unter die Räder geraten.
Nun kontrollieren sich die Instanzen im besten Falle gegenseitig. Journalisten die Jurisprudenz und die Politik, vielleicht auch die Polizei (also wir zumindest) und vor allem diese alle sich auch untereinander. Und natürlich stehen auch Journalisten nicht außerhalb der Gesetze. Ganz im Gegenteil – die öffentliche Aufgabe wahrnehmend steht unsere Gruppe unter dem permanenten „Moralverdacht“ 😉 Und selbstredend unter dem Gesetz und dennoch kritisieren wir es hier und da.
Also: Was Herr Schöler an Eindruck vermittelt, ist der Ablauf einer Haftprüfung, also die Beschreibung einer juristischen Erwägung. Hat er „Eindrücke vermittelt“? Sie haben zumindest einen individuellen erhalten – von der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden. Inklusive der angeführten Begründungen seitens der Staatsanwaltschaft, welche der eher mangelhaften Rechtsbildung seitens Herrn Droese widersprechen.
Wenn Sie demnächst also Journalisten für das Berichtete verantwortlich machen wollen, versuchen Sie es bitte mit unserer Arbeit. Deal? 😉
Wie immer freundlichst.
Ihr M.F.
Wann regt sich eigentlich mal jemand auf wenn Neonazis erst gar nicht kontrolliert werden, selbst bei klarer Lage nichtmal die Identität festgestellt wird, und wenn doch, wie schnell die wieder in Freiheit sind, wenn sie überhaupt mal in U-Haft kommen? Dass Herr Böhm in U-Haft sitzt wird sehr schwerwiegende Gründe haben und hat mit diesem Fall nichts zu tun. Wiedermal Kirschen mit Tomaten verglichen und festgestellt, dass es doch keine Pfirsiche sind?
Hm, immerhin sitzt ein gewählter Stadtrat der NPD in U-Haft. Das muss doch jetzt total okay sein. Nährt aber natürlich den Argwohn, dass in Leipzig Polizei und Staatsanwaltschaft eigentlich voll linkenfreundlich sind, so schnell, wie diese Jungs wieder in Freiheit waren…
Die Ausführungen lassen darauf schließen, dass sich der AfD-Kreisvorsitzende mit der Strafprozessordnung und Rechtsprechung nicht auskennt.
Das gilt übrigens auch für alle anderen Parteien. Aber das ist nicht das eigentliche Problem.
Gehen wir mit 100,0 %-tiger Wahrscheinlichkeit davon aus, dass selbst Juristen dazu keine einheitliche Ansicht haben.
Herr Schöler, was wollen Sie den Leserinnen und Lesern für eine Botschaft vermitteln? Sollen solche kriminellen Delikte – etwas anderes sind sie ja nicht – weiter verharmlost werden? Leipzig ist bezüglicher solcher Straftaten ein gebranntes Kind. Nach meiner Ansicht verharmlost dieser Beitrag derartige Straftaten. Ist er nicht sogar eine Aufforderung zum Mitmachen?
Ich gehe übrigens davon aus, dass mindestens 80,0 % (90,0 % ist sicher realer) der Leipziger für diesen harmlosen Umgang kein Verständnis mehr aufbringen. Dazu ist zu viel geschehen. Was derartiger Zahlen betrifft, bin ich übrigens schwer schlagbar.