In der Nacht zum 6. August verĂźbten Unbekannte einen Anschlag auf den Polizeiposten in der EisenbahnstraĂe. Die Täter warfen nach BehĂśrdenangaben gegen 4 Uhr einen Stein gegen die EingangstĂźr und setzten ein Polizeifahrzeug in Brand. In Tatortnähe ergriffen Polizisten sechs Verdächtige, die der linken Szene angehĂśren sollen. Die mutmaĂlichen Täter befinden sich seit 7. August wieder auf freiem FuĂ. Sehr zum Unmut der Leipziger AfD.
In einer Pressemitteilung klagt Siegbert Droese Ăźber die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, gegen die Verdächtigen keine Haftbefehle beantragt zu haben. “Der bearbeitende Staatsanwalt irrt, wenn er im vorliegenden Fall eine Wiederholungsgefahr nicht erkennt, um die Haftbefehle bestehen zu lassen. Mehr noch, der zuständige Staatsanwalt fĂśrdert geradezu eine Wiederholung, wenn er Straftäter wenige Stunden nach der Straftat â ohne die gesamte Härte des Gesetztes kennenzulernen â wieder freilässtâ. (Fehler wie im Original)
Die AusfĂźhrungen lassen darauf schlieĂen, dass sich der AfD-Kreisvorsitzende mit der Strafprozessordnung und Rechtsprechung nicht auskennt. Die sechs Tatverdächtigen, zwei Frauen und vier Männer im Alter von 16 bis 22 Jahren, waren von der Polizei nicht verhaftet, sondern vorläufig festgenommen worden. Haftbefehle kĂśnnen in Deutschland nur von einem Richter erlassen werden. Die Staatsanwaltschaft verzichtete in diesem Fall allerdings auf Haftanträge.
âDie Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder MaĂregel der Besserung und Sicherung auĂer Verhältnis stehtâ, erläutert Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz die Rechtslage.
MĂśgliche HaftgrĂźnde sind Flucht-, Wiederholungs- oder Verdunkelungsgefahr. âDie Staatsanwaltschaft hat im vorliegenden Fall nach eingehender PrĂźfung der Sach- und Rechtslage zwar den dringenden Tatverdacht der gemeinschaftlichen Brandstiftung und Sachbeschädigung bejaht, aber das Vorliegen eines Haftgrundes bei den bisher nicht einschlägig vorbelasteten Beschuldigten verneintâ, teilt Schulz mit.
âFĂźr die ermittelnden Polizisten muss es doch einem Schlag ins Gesicht gleichkommen, wenn
sie Straftäter, die den Staat angreifen, stellen und verhaften, aber der bearbeitende Staatsanwalt die Straftäter wieder auf freien FuĂ setztâ, meint Droese. âDieser Staatsanwalt leistet mit seiner Fehlentscheidung einen unrĂźhmlichen Beitrag dazu, dass Linksautonome sich weiter leisten kĂśnnen, unseren Staat anzugreifen, ohne ernsthafte Konsequenzen fĂźrchten zu mĂźssen.â Erneut liegt der AfD-Politiker falsch.
Schulz betont, dass die Entscheidung auf dem konkreten Einzelfall beruhe und keineswegs zu verallgemeinern sei. âAuch stellt diese Entscheidung weder ein Präjudiz fĂźr eine bei Vorliegen neuer Tatsachen jederzeit mĂśgliche erneute PrĂźfung der Voraussetzungen fĂźr den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls noch fĂźr die Straferwartung in dem nachfolgenden Strafverfahren darâ, so Schulz. Voreilige RĂźckschlĂźsse auf die Intensität der Strafen, die das Sextett erwarten kĂśnnten, scheinen demnach fehl am Platz.
Die Untersuchungshaft ist nicht â wie von Droese irrigerweise angenommen â eine rechtsstaatliche Sanktion sondern dient der Verfahrenssicherung. Die ZugehĂśrigkeit zur linken Szene begrĂźndet fĂźr sich genommen auch noch keine Wiederholungsgefahr. Sollten die Verdächtigen allerdings erneut in politischen Zusammenhängen straffällig werden oder den Versuch unternehmen, sich der Justiz zu entziehen, mĂźssten sie unter Umständen mit einer Inhaftierung bis zum Prozess rechnen.
Es gibt 6 Kommentare
Kleiner Schreibfehler, aber es ist bereits 2:04 Uhr:
Bisher wurde und wird nach meinen Informationen weiter versucht, das zu verhindern (u.a. von den Präsidenten, Vizepräsidenten bzw. den Kollegien der RechnungshÜfe).
Was Herr SchÜler an Eindruck vermittelt, ist der Ablauf einer Haftprßfung, also die Beschreibung einer juristischen Erwägung.
Herr Freitag. weshalb lassen Sie Herrn SchĂśler nicht selber zu Wort kommen? Oder muss er Sie vorher um Ihre Meinung fragen? Weshalb legen Sie den grĂśĂten Wert darauf, dass der zitierte S. Droese Mitglied der AfD ist? Wenn Sie die Ohren in Richtung der Zentren der sächsischen Politik – auch der Leipziger Politik – richten, dann bekommen Sie gleiche bzw. ähnliche Ansichten täglich zu hĂśren. Man geht nur damit nicht an die Presse, um seinen angeblichen guten Ruf nicht zu beschädigen. Scheinheiligkeit in Perfektion. Aufgrund dieser unstrittigen Tatsache betrachte ich ihren Vergleich mit der Aufstellung eines Galgens bzw. von Lynchjustiz auch als eine Art Scheinheiligkeit.
Auch Sie Herr Freitag sollten endlich zur Kenntnis nehmen, dass die AfD in den Stadtrat von Leipzig und in das sächsische Parlament demokratisch gewählt wurde. Auch ich habe das zur Kenntnis genommen, obwohl ich weder Wähler war noch ein Mitglied der AfD bin.
Nun Schwamm darĂźber.
Auch bzw. besonders deshalb, weil ich sehr viel Energie fĂźr kommende Beiträge in der L-IZ benĂśtige. Wenn alles wie geplant verläuft, wovon ich aufgrund des bereits erfolgten intensiven und zugleich hoffnungsvollen Gespräches mit Herrn Julke ausgehe, wird in der L-IZ in wenigen Wochen die umfangreiche, leicht verständliche, hochbrisante, spektakuläre und erstmalige Beitragsreihe “Kontrolle der Steuergelder – Kein Buch mit sieben Siegeln” beginnen. Erstmalig in der Geschichte der BRD bzw. des wieder vereinten Deutschlands.
Die L-IZ wäre dann zu dieser Thematik das Aushängeschild in Deutschland!!!
Weder Spiegel, Stern, Focus, Bild, Frankfurter Allgemeine, Sßddeutsche, noch Funk und Fernsehen haben sich bisher an diese längst ßberfällige Thematik heran gewagt, was viel Grßnde hat.
Sehr geehrte Leserinnen und Leser, bleiben sie schÜn neugierig!!! Schauen sie besonders in nächster Zeit Üfters in die L-IZ rein, um den Start nicht zu verpassen!
Ich empfehle jeden, der an dieser umfangreichen Thematik besonders interessiert ist und deshalb besonders gut gewappnet sein mĂśchte (gegenwärtig sind von mir 16 Beiträge geplant), in nächster Zeit mit dem Lesen / HĂśren meines Buches bzw. HĂśrbuches “Finanzrevisor Pfiffig aus der DDR” zu beginnen. Mir ist es Ăźbrigens Wurst, ob jemand diese Empfehlung als Werbung fĂźr mein Buch betrachtet. Auch deshalb, weil in der Zwischenzeit dieses Buch in ganz Deutschland eine nicht unbedeutende (auch politische) Rolle zu spielen beginnt. Bisher wurde und wird nach meinen Informationen weiter versucht, dass zu verhindern (u.a. von den Präsidenten, Vizepräsidenten bzw. den Kollegien der RechnungshĂśfe). Ich habe jedoch sehr viel Dampf unter die Kessel gemacht! Mein Zug hat gewaltig Fahrt aufgenommen! Sehr gewaltig!!
Lieber Klaus,
zum GlĂźck leben wir in einer Gesellschaft der Gewaltentrennung. Nicht immer leicht durchzuhalten, manchmal nicht einfach zu verstehen und ebenso wenig immer und Ăźberall eingehalten. Aber wir streben ein Ideal an, als Gesellschaft. “Ohne Ansehens der Person …” bedeutet, der Straftatbestand wird geprĂźft und die Gesellschaft (bei Ihnen als unterstellter “Volkswille” unterwegs) hat sich herauszuhalten. Sonst endet es rasch in Lynchjustiz đ Soweit zum Ideal. Ansonsten stellen Sie doch einfach – wie auch im Falle BĂśhm – einen Galgen auf dem Marktplatz auf. Offenbar wĂźrden es einige in der AfD gut finden – bis sie selbst unter die Räder geraten.
Nun kontrollieren sich die Instanzen im besten Falle gegenseitig. Journalisten die Jurisprudenz und die Politik, vielleicht auch die Polizei (also wir zumindest) und vor allem diese alle sich auch untereinander. Und natĂźrlich stehen auch Journalisten nicht auĂerhalb der Gesetze. Ganz im Gegenteil â die Ăśffentliche Aufgabe wahrnehmend steht unsere Gruppe unter dem permanenten âMoralverdachtâ đ Und selbstredend unter dem Gesetz und dennoch kritisieren wir es hier und da.
Also: Was Herr SchĂśler an Eindruck vermittelt, ist der Ablauf einer HaftprĂźfung, also die Beschreibung einer juristischen Erwägung. Hat er âEindrĂźcke vermitteltâ? Sie haben zumindest einen individuellen erhalten â von der Arbeit der StrafverfolgungsbehĂśrden. Inklusive der angefĂźhrten BegrĂźndungen seitens der Staatsanwaltschaft, welche der eher mangelhaften Rechtsbildung seitens Herrn Droese widersprechen.
Wenn Sie demnächst also Journalisten fĂźr das Berichtete verantwortlich machen wollen, versuchen Sie es bitte mit unserer Arbeit. Deal? đ
Wie immer freundlichst.
Ihr M.F.
Wann regt sich eigentlich mal jemand auf wenn Neonazis erst gar nicht kontrolliert werden, selbst bei klarer Lage nichtmal die Identität festgestellt wird, und wenn doch, wie schnell die wieder in Freiheit sind, wenn sie ßberhaupt mal in U-Haft kommen? Dass Herr BÜhm in U-Haft sitzt wird sehr schwerwiegende Grßnde haben und hat mit diesem Fall nichts zu tun. Wiedermal Kirschen mit Tomaten verglichen und festgestellt, dass es doch keine Pfirsiche sind?
Hm, immerhin sitzt ein gewählter Stadtrat der NPD in U-Haft. Das muss doch jetzt total okay sein. Nährt aber natĂźrlich den Argwohn, dass in Leipzig Polizei und Staatsanwaltschaft eigentlich voll linkenfreundlich sind, so schnell, wie diese Jungs wieder in Freiheit waren…
Die AusfĂźhrungen lassen darauf schlieĂen, dass sich der AfD-Kreisvorsitzende mit der Strafprozessordnung und Rechtsprechung nicht auskennt.
Das gilt Ăźbrigens auch fĂźr alle anderen Parteien. Aber das ist nicht das eigentliche Problem.
Gehen wir mit 100,0 %-tiger Wahrscheinlichkeit davon aus, dass selbst Juristen dazu keine einheitliche Ansicht haben.
Herr SchĂśler, was wollen Sie den Leserinnen und Lesern fĂźr eine Botschaft vermitteln? Sollen solche kriminellen Delikte – etwas anderes sind sie ja nicht – weiter verharmlost werden? Leipzig ist bezĂźglicher solcher Straftaten ein gebranntes Kind. Nach meiner Ansicht verharmlost dieser Beitrag derartige Straftaten. Ist er nicht sogar eine Aufforderung zum Mitmachen?
Ich gehe ßbrigens davon aus, dass mindestens 80,0 % (90,0 % ist sicher realer) der Leipziger fßr diesen harmlosen Umgang kein Verständnis mehr aufbringen. Dazu ist zu viel geschehen. Was derartiger Zahlen betrifft, bin ich ßbrigens schwer schlagbar.