Der Leipziger Chlorephedrin-Fall ging am Montag in die nächste Runde. Diesmal saßen mit Armen T. (23) und Lina B. (25) zwei Gehilfen des mutmaßlichen Drogennetzwerks auf der Anklagebank. Beide sollen im Herbst 2014 in die Abwicklung eines Chemikaliendeals involviert gewesen sein.
Chlorephedrin ist ein möglicher Grundstoff für die synthetische Droge Methamphetamin, besser bekannt unter dem Szenenamen “Crystal Meth”. Leipziger Staatsanwaltschaft und Bundeskriminalamt kamen 2014 Tätern aus Leipzig und Tschechien auf die Spur, die die Chemikalie im großen Stil zur Herstellung der gefährlichen Substanz eingesetzt haben sollen.
Das Mammut-Verfahren kreist um Deals, die der Chemikalienhändler Peter-Philipp F. mittelbar mit Drogengangstern abgeschlossen haben soll. Auf der Anklagebank saßen am Montag zwei Angeklagte, die in die Abwicklung eines dieser Geschäfte involviert gewesen sein sollen.
Die Berliner Studentin B. soll laut Anklage am 1. Oktober gegen 7:30 Uhr auf dem Parkplatz des Zentralstadions 20 Kilo Chlorephedrin, das der Leipziger dort in einem Pkw deponiert hatte, übernommen und in einem Mietwagen zu einem Parkplatz im Ortsteil Burghausen gefahren haben. Armen T. überwachte die Abwicklung aus einem separaten Fahrzeug heraus.
Auf dem Parkplatz des Löwen-Centers sollte der Crystal-Grundstoff in die Hände zweier Vietnamesen gelangen, die sich frühmorgens in Tschechien auf den Weg nach Sachsen gemacht hatten. Im Gegenzug sollte ein Kurier vier Kilo Crystal aus Karlsbad (CZ) in Leipzig abliefern. Das Geschäft platzte, weil der Drogenfahrer um 6:30 Uhr in eine Zoll-Kontrolle geraten war und festgenommen wurde.
Zu Prozessauftakt schwiegen die Angeklagten. Die Verteidiger Stephan Bonell und Carsten Brunzel monierten, die umfangreichen Verfahrensakten bislang nur unvollständig zu Gesicht bekommen zu haben. “Ich bin der Auffassung, dass die Akten vollständig nachgereicht worden sind”, erwiderte Oberstaatsanwältin Elke Müssig. Wegen unvollständiger Akten war im Juni der Prozess gegen Peter-Philipp F. und Saur S. geplatzt. Letzterer soll die Chemikaliendeals vermittelt haben. Diesmal verliefen die Aussetzungsanträge der Verteidiger im Sande.
Der Besitz von Chlorephedrin ist nicht strafbar. Das Gericht möchte an sieben Verhandlungstagen klären, ob das Duo wusste, dass die Chemikalie am 1. Oktober eine geldwerte Leistung für den Kauf von Crystal dargestellt hat. Der BKA-Ermittler Matthias K. (40) gab am Nachmittag einen Einblick in die schwierige Ermittlungsarbeit. Das Drogennetzwerk agierte offenbar höchst konspirativ. “Auffällig war der große Aufwand, der betrieben wurde.” So sollte etwa Peter-Philipp F. nie seine Auftraggeber zu Gesicht bekommen. Der Prozess wird fortgesetzt.
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