Am Amtsgericht ist am Montag ein Leipziger wegen Geldfälschung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Alioune N. (51) soll vor mehr als fünf Jahren 238 gefälschte 50-Euro-Scheine mit einem Nennwert von 11.900 Euro in Umlauf gebracht haben.
Der Angeklagte soll im Januar 2010 in seiner Wohnung Malak A. (28), der bereits zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt wurde, die 238 unechten Banknoten überreicht haben. Wenige Tage nach der Übergabe fanden Beamte bei einer Verkehrskontrolle auf der A2 in Hannover in A.’s Besitz Falschgeld mit einem Nennwert von 2.950 Euro. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung in Leipzig waren weitere 179 falsche Geldscheine entdeckt worden.
Malak A. erklärte vor Gericht, das Falschgeld von Alioune N. erhalten zu haben. Im Gegenzug habe er ihm 40 Prozent der Falschgeldsumme in Echtgeld gezahlt. Anschließend habe er vorgehabt, in Geschäften mit dem unechten Geld zu zahlen, um neben der Ware echtes Wechselgeld zurück zu erhalten. Damit widersprach er früheren Angaben in einem Polizeiprotokoll, wonach er das Falschgeld zu einer dritten Person habe bringen sollen. Auch sprach er nun von gefälschten Scheinen mit einem Nennwert von 35.000, Euro die ihm von N. übergeben worden seien, also einer deutlich höheren Summe, als Gegenstand des Verfahrens ist.
Alioune N. bestritt die Vorwürfe. Nach seiner Darstellung habe A. bei ihm geklingelt, um ihm ein Auto zu verkaufen. Der Deal scheiterte aus Sicht von Alioune N. jedoch, weil ihm über das Baujahr falsche Angaben gemacht worden seien und der Verkäufer arrogant aufgetreten sei.
Der Polizeibeamte Detlev T. (56) berichtete bei Gericht von den Erkenntnissen einer Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Bestimmte Begriffe, die der Angeklagte darin verwendet hatte, und die Art der Gesprächsführung ließen laut dem Kriminalisten die Interpretation zu, dass über Falschgeld geredet worden sei.
Strafverteidigerin Vanina Seidel wies in ihrem Plädoyer darauf hin, dass die TKÜ mehrere Monate nach der dem Angeklagten zur Last gelegten Tat stattfand. Demnach könnten für diesen Prozess keine Schlüsse daraus gezogen werden. Malak A. habe eigenen, früheren Aussagen widersprochen und sei daher unglaubwürdig. Alioune N. sei demnach freizusprechen. Staatsanwalt Mischa Hecker hatte zuvor eine Haftstrafe in Höhe von einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung beantragt.
Amtsrichter Klaus Hüner folgte der Argumentation Seidels nicht. Der Vorsitzende hatte “keinerlei Zweifel an der Glaubwürdigkeit” des Zeugen. Bei der Strafbemessung spielten sowohl eine frühere Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung als auch die lange Dauer zwischen Tat und Prozess eine Rolle. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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