Silvio T. (43) soll für zehn Jahre hinter Gitter. Dies urteilte am Montag das Landgericht. Die Richter wiesen den psychisch kranken Mann zudem in ein psychiatrisches Krankenhaus ein. Der Alkoholkranke hatte am 25. November 2014 im Seniorenpflegeheim "Am Rosental" seinen hilflosen Bettnachbarn Dieter W. (66) mit Mundwasser überschüttet und angezündet.
Silvio T. nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis. “Er hat vieles gar nicht verstanden”, berichtete Verteidiger Stephan Bonell den Journalisten. Gerichtspsychiater Matthias Lammel hatte dem Angeklagten eine organische Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. Die Hirnschäden seien auf einen Verkehrsunfall im Jugendalter zurückzuführen und durch massiven Alkoholismus verstärkt worden.
In dem städtischen Pflegeheim taten sich die Betreuer schwer, gegenüber dem Bewohner den richtigen Ton zu treffen. Silvio T. klagte wiederholt über Schlafstörungen, die sich auch nach Verlegung in ein anderes Zimmer nicht abstellen ließen. Dass der Leipziger in dem Heim nur stark eingeschränkten Zugang zu alkoholischen Getränken hatte, machte ihm die angespannte Situation keinesfalls erträglicher. “Der Angeklagte hatte den Entschluss gefasst, die Störungen aus dem Zimmer entfernen zu wollen”, brachte der Vorsitzende Hans Jagenlauf die Gedankengänge des Angeklagten auf den Punkt.
An dessen Schuld bestand für die Schwurgerichtskammer nicht der geringste Zweifel. Nicht nur, weil Silvio T. am vorletzten Verhandlungstag ein Geständnis abgelegt hatte, das nach Ansicht der Richter von Reue und Schuldeinsicht geprägt war. “Der Geschädigte war zu einer Selbstanzündung nicht in der Lage, weil er die Fähigkeiten dazu nicht mehr hatte”, so Jagenlauf. Bei der Urteilsfindung ging das Gericht von einer verminderten Schuldfähigkeit aus, weshalb Silvio T. nicht lebenslang hinter Gitter muss.
Einen Teil der Strafe soll der 43-Jährige im Maßregelvollzug absitzen. Die Unterbringung in der forensischen Psychiatrie ist unbefristet, so dass er möglicherweise sogar länger als zehn Jahre eingesperrt bleibt. Zurzeit bewohnt Silvio T. im Leipziger Haftkrankenhaus ein Einzelzimmer. “Dort bekommt er die Betreuung, die er vorher benötigt hätte”, schilderte Bonell. Der Strafverteidiger, der lediglich eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge beantragt hatte, kündigte Revision an. Das Gericht habe das Motiv und den Geisteszustand seines Mandanten zu wenig berücksichtigt.
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