Dieter W. (66) hatte keine Überlebenschance. Als sein Bettnachbar Silvio T. (43) den hilflosen Senior am 25. November 2014 im Altenpflegeheim "Am Rosental" mit Mundwasser übergoss und anzündete, war sein Tod unausweichlich. Zu diesem Schluss kamen am Montag zwei Rechtsmediziner, die am Dienstag vom Landgericht als Sachverständige angehört wurden.
Der Anblick muss grausam gewesen sein. Etwa 39 Prozent von Dieter W.’s Körper wiesen Verbrennungen dritten und vierten Grades auf. “Insgesamt haben wir bei solchen Verletzungen bei Patienten dieses Alters eine Überlebenswahrscheinlichkeit von unter zehn Prozent”, berichtete Rechtsmediziner Christian König. Erschwerend kam in diesem Fall hinzu, dass der Schwerverletzte giftige Rauchgase eingeatmet hatte, was die Überlebenschancen weiter verschlechterte.
Spezialisten des Klinikums “St. Georg” entschieden sich daher, in Absprache mit der Betreuerin, den ohnehin stark eingeschränkten Heimbewohner nur noch palliativ zu behandeln. Am 30. November erlag das Opfer einer Lungenentzündung, die es in Folge der hochinfektiösen Brandwunden erlitt. “Der Kreislauf des Herrn W. war nur fünf Tage überlebensfähig, weil die Intensivmedizin eingegriffen hat”, schilderte der Gerichtsmediziner Benjamin Ondruschka. “Letztlich haben wir hier eine bakterielle Entzündung ganz schweren Ausmaßes, die die gesamte Lunge ausgefüllt hat.”
Silvio T. soll seinen bettlägrigen Zimmergenossen laut Anklage lebendig in Brand gesteckt haben. Einer Pflegerin berichtete er kurz vor der Tat von Schlafstörungen. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Mord aus niederen Beweggründen aus. Bei Gericht schweigt der körperlich und geistig angeschlagene Alkoholkranke hartnäckig zu den Vorwürfen. “Zum nächsten Termin kommt vielleicht eine Einlassung”, stellte Verteidiger Stephan Bonell am Rande der Sitzung in Aussicht. Bis nächsten Montag sind noch zwei Verhandlungstage anberaumt.
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