Sebastian E. (25) soll im August 2014 seinen Kumpel Ronny G. nach einem missverständlichen Telefonat so heftig verprügelt haben, dass dieser an einer Hirnblutung verstarb. Für die Tat muss sich der Erwerbslose seit 21. April vor dem Leipziger Landgericht verantworten. Ein Gutachter attestierte dem Alkoholiker am Mittwoch verminderte Schuldfähigkeit.
Gutachter Benno Bartsch (37) beschrieb Sebastian E. als einen eher introvertierten und nicht sonderlich gewalttätigen Menschen. Jedoch ist der Geithainer angeklagt, am 13. August 2014 seinen Trinkkumpanen Ronny G. getötet zu haben.
Ein Missverständnis in einem Telefonat kurz vor der Tat soll Ronny G. dabei zum Verhängnis geworden sein. Sebastian E. suchte seinen Bekannten in dessen Wohnung auf, in der die Männer reichlich Alkohol konsumiert hatten. Was dann geschah, kann keiner der übrigen Anwesenden mehr wiedergeben. Die Zeugen waren zur Tatzeit selbst allesamt stark alkoholisiert.
„Er hatte vor, aus dem Milieu herauszukommen und ein neues Leben anzufangen“, beleuchtete Bartsch die Umstände der Tat. Davor hielt sich der Angeklagte regelmäßig in einem Kreis von Alkoholikern auf. „Er gehörte noch zu den stabileren Personen“, ordnete der Psychologe den Alkoholiker ein.
Mit dem Leben im Rausch habe er endlich aufhören wollen. Gründe dafür seien seine Tochter aus einer anderen Beziehung und seine schwangere Freundin gewesen. Ängste und Streitigkeiten mit den Trinkern könnten ein Auslöser für die Tat gewesen sein, mutmaßte der Experte.
Der Forensiker beschrieb den Sebastian E. als einen zufallsgläubigen Menschen, der sich vom Leben treiben lasse. Er ist nicht sonderlich aggressiv, aber „er tendiert unter Alkoholeinfluss impulsiv zu handeln.“ Sebastian E. hatte bereits in der Vergangenheit eine Haftstrafe verbüßen müssen, weil er betrunken einen schweren Unfall verursachte. „Die angeklagte Handlung sticht deutlich heraus“, befand Bartsch.
Durch die Angaben des Angeklagten und einer Alkoholmessung Stunden nach der Tat errechnete der Sachverständige einen Blutalkoholgehalt von 2,02 bis 2,8 Promille. „Ich denke, dass es möglich ist, mit diesen Probmillewerten auf eine eingeschränkte Schuldfähigkeit zu kommen“, stellte Bartsch das Resultat seiner Analysen vor.
Damit ist im Fall des Geithainers die Beweisaufnahme abgeschlossen. Sollten keine überraschenden Anträge seitens der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung gestellt werden, werden am nächsten Verhandlungstag die Plädoyers gehört.
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