Alexander K. (35) stand wieder einmal vor Gericht: Der stadtbekannte Rechtsextremist sollte sich am Mittwoch wegen Besitzes von drei verbotener Waffen verantworten. Dem Gericht erklärte er, dass er keine Kenntnis von Waffen in seiner Wohnung gehabt habe. Weil die Staatsanwaltschaft hinsichtlich eines möglichen Mitbewohners von K. nicht ausreichend recherchiert hatte, platzte der Prozess.
Im Juli 2013 war bei K. die Polizei zu Besuch. Durch einen anonymen Hinweis, der bei der Polizei in Frankfurt/Oder eingangen war, nahm die Staatsanwaltschaft Leipzig an, dass sich eine scharfe Schusswaffe ins K.s Besitz befinden würde.
„Es bestand die Möglichkeit einer scharfen Waffe und dass Herr K. uns nicht gerade freundlich begrüßt“, berichtete Kriminalist Matthias H. (58). Weil kein Bewohner anwesend war, mussten sie sich den Zugang gewaltsam verschaffen.”
In der Wohnung entdeckten die Ordnungshüter zwar keine Schusswaffe, fanden allerdings zwei Schlagringe und einen Wurfstern. Verteidiger Mario Thomas erklärte, sein Mandant hätte keinerlei Kenntnisse von den verbotenen Gegenständen gehabt. „Diese Wohnung war eine Wohngemeinschaft.“ Ein anderer Alexander K. habe zu dem Zeitpunkt mit seinem Mandanten unter einem Dach gelebt.
„Der Beschluss ist rechtswidrig“, befand Thomas. „Eine Durchsuchung ein Jahr später, rechtfertige dies nicht.“ Aus Sicht von Amtsrichterin Gudrun Engelhardt war der Sachverhalt durch die Staatsanwaltschaft nicht genügend ausrecherchiert worden.
Die Vorsitzende setzte den Prozess aus und übergab das Verfahren zur Nachermittlung zurück an die Staatsanwaltschaft. Zu dem ehemaligen Mitbewohner sollen Auskünfte zu Vorstrafen und der damaligen Wohnsituation eingeholt werden. Der Mann soll außerdem im Zeugenstand erscheinen.
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