Lisa N. (19) beschuldigt ihren Ex-Freund Ronny H. (32), er habe sie im Oktober 2014 im Clara-Zetkin-Park vergewaltigt. Beide machten am Donnerstag vor dem Amtsgericht umfangreiche Aussagen. Das Gericht sprach den Angeklagten letztlich frei, da das angebliche Opfer einen unglaubwürdigen Eindruck erweckt hatte.
Nicht einmal die Angehörigen blicken im Beziehungswirrwarr zwischen Ronny H. und Lisa N. noch durch. Das Pärchen hat zusammen zwei Kinder. Mit der Geburt des Nachwuchses ging es mit der Liebe bergab. Nach längerem Hin und Her folgte die Trennung.
„Der Ronny hat es jetzt endlich geschafft, er hat mich vergewaltigt“, hatte Lisa N. am Abend des 12. Oktober aufgelöst ihrer Mutter (38) am Telefon erzählt. Ihr Ex-Freund habe sie wegen der Kinder in den Clara-Zetkin-Park bestellt. Dort soll er zunächst mit Zärtlichkeiten angefangen haben, die zum auferzwungenen Geschlechtsverkehr in einem Gebüsch geführt hätten. Nach Angaben von Lisa N. hätte sie sich damals losreißen können und habe bei Passanten Zuflucht gefunden.
Der 32-jährige Angeklagte ließ sich vor Gericht zum Tatvorwurf insoweit ein, dass man sich am betreffenden Ort getroffen und im gegenseitigen Einvernehmen Sex gehabt habe. Die Erklärung von Lisa N.’s Anwältin Anja Truthmann, sie habe der Geschädigten keinerlei Aktenmaterial überlassen, ließ erste Zweifel des Gerichts an der Glaubwürdigkeit der Geschädigten erahnen.
Als wichtige Zeugin stellte sich die Mutter der Geschädigten heraus, die bei der Tat nicht anwesend war. Die Aussage verstärkte die Skepsis des Schöffengerichts gegenüber ihrer 19-jährigen Tochter. „In dem Moment war es glaubhaft“, schilderte sie den Eindruck des Telefongesprächs im Oktober. Der Vorsitzende Peter Weber hakte nach. „Im Moment?“ Die Zeugin tauchte tiefer in die Lebensgeschichte ihrer Tochter ein.
„Es ist nicht das erste Mal, dass sie einen Mann anzeigt“, schilderte sie nicht nur einen Vorfall aus der Vergangenheit. Gegen ihren leiblichen Vater hätte sie unter anderem den Vorwurf der Vergewaltigung geäußert. Die Anschuldigungen hielten vor Gericht nicht stand. „Alles ist im Sand verlaufen.“
Sonderlich gut ist der Draht von Mutter zur Tochter nicht mehr, sie weiß nicht einmal, wo Lisa im Augenblick wohnt. Über das krude Verhältnis zwischen ihr und ihrem Ex-Freund weiß sie jedoch über Dritte zu berichten. „Ich dachte, sie wären wieder zusammen.“
„Sie hat viel gelogen“, beschrieb die Mutter das zerrüttete Familiengefüge. Lisa L. sei in jungen Jahren in therapeutischer Behandlung gewesen. „Als Teenager hat sie Medikamente genommen. Da war es besser.“ Sie verwies zudem auf ein medizinisches Gutachten, in dem ihrer Tochter eine Borderline-Störung attestiert worden ist.
Rechtsmediziner Christian König hatte als Sachverständiger sowohl die Geschädigte als auch den Angeklagten auf Spuren der Tat untersucht. Einen definitiven Gegenbeweis für beide dargestellten Varianten des fraglichen Abends konnte er nicht liefern. Das Gericht entschied sich aufgrund der mehr als dürftigen Beweislage, den Angeklagten freizusprechen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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So weit ist es schon gekommen.
Egal ob Amtsgericht, Stadtbad oder neulich das ehemalige Verwaltungshaus der Handlungsgehilfen – wann immer Ihr ein prächtiges Gebäude abbildet, zucke ich im Innersten schmerzhaft zusammen und bin angespannt, welcher bayerische oder Baden-Württemberg Kapital Jongleur das nächste Stück vom ehemals goldenen Leipzig ergattert hat.