Ronny W. (24) wird das Bezirksliga-Derby zwischen Lok Leipzig II und der BSG Chemie am 14. Mai 2014 in leidvoller Erinnerung behalten. Der Delitzscher verspürte während der Partie gegen 19:40 Uhr das Bedürfnis, seine Sturmhaube aufzusetzen. Eine Straftat. Am Dienstag musste sich der Lok-Fan vor dem Amtsgericht verantworten.
Der Prozess war ein kurzer. “Das, was angeklagt ist, stimmt”, räumte Ronny W. gleich zu Sitzungsbeginn ein. Amtsrichter Dieter Sedlatschek erkundigte sich, warum der Angeklagte meinte, sich vermummen zu müssen. “Zum Selbstschutz.” Eine überraschende Antwort. Der verblüffte Vorsitzende hakte nach. “Können Sie das mal näher erläutern?”
Ronny W. schiebt den Gästefans den Schwarzen Peter in die Schuhe. “Es wird erzählt und es ist ja auch so, dass die Anhänger der BSG Chemie der linksextremistischen Szene angehören.” Freilich ist an dieser pauschalen Einschätzung so viel Wahres dran wie an W.’s durchsichtiger Ausrede.
Sedlatschek zitiert einen Polizeibericht. Demnach seien 180 gewaltbereite Lok-Anhänger im Stadion gewesen, darunter 40 Fans der berüchtigten “Kategorie C”. Diese Supporter werden von der Polizei als “gewaltsuchend” eingeschätzt.
Als Chemie-Anhänger im Gästeblock die offenbar gestohlene Zaunfahne eines Lok-Fanclubs präsentierten, kippte die Stimmung. Einige Probstheidaer Anhänger wurden aggressiv und setzten Sturmhauben auf. Ronny W. ist vielfach vorbestraft, wurde mehrmals wegen Gewaltdelikten verurteilt.
Amtsrichter Sedlatschek macht kurzen Prozess. Ronny W. wird wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Der Fußballfan muss insgesamt 2.100 Euro an die Staatskasse überweisen, außerdem die Prozesskosten übernehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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